Spezialisiert auf BtM Verstoss

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Als Strafverteidiger haben wir uns auf diesen Bereich spezialisiert und vertreten unsere Mandanten seit Jahren mit Einsatz und dem notwendigen Fingerspitzengefühl.

Als Rechtsanwälte verfügen wir über vertiefte Kenntnisse im Betäubungsmittelstrafrecht. Als Fachanwälte für Strafrecht gewährleisten wir unseren Mandanten eine sachgerechte und professionelle Verteidigung.

Vorladung Polizei wegen BtM Verstoss

Wir arbeiten deutschlandweit

Entscheidend ist das Fachwissen!

Was nützt Ihnen ein Rechtsanwalt vor Ort, wenn er die Materie nicht beherrscht? Nichts.

Wir übernehmen Fälle in ganz Deutschland. Unsere Mitarbeiter sind geschult im Umgang mit Fällen aus allen Ecken Deutschlands, so dass die Bearbeitung unkompliziert und reibungslos abläuft.

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Top Thema des Monats - Brief vom Hauptzollamt

Aktuell

Hauptzollamt führt Ermittlungen

Verstoss gegen das BtMG, AMG oder NpSG

BTM Verstoss Anwalt Berlin

Relevante Gesetze:

BtMG: Betäubungsmittelgesetz
AMG: Arzneimittelgesetz
NpSG: Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Anhörung durch das Hauptzollamt

Brief vom Hauptzollamt erhalten?

Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie Kontakt zu uns auf – in einem ersten kostenfreien Gespräch erläutern wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Es bestehen gute Chancen, dass das Verfahren mit anwaltlicher Hilfe eingestellt wird.

Das Wichtigste im Überblick

Kontakt

Bei dem Tatvorwurf BTM Verstoss: Keine Angaben machen!

Werden Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren geführt und erhalten eine Vorladung wegen eines BtM – Verstosses von der Polizei, sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Beraten Sie sich zunächst mit einem Fachanwalt für Strafrecht über das weitere Vorgehen. Wir vertreten Sie gegenüber der Polizei und führen den notwendigen Schriftverkehr.

Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab

Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab und stellen die notwendigen Anträge. Im Falle einer schriftlichen Äußerung werden wir die Polizei darüber informieren, dass keine Aussage erfolgen wird. Alle notwendigen Maßnahmen werden durch einen Anwalt ergriffen, als Betroffener müssen Sie nichts weiter veranlassen.

Akteneinsicht

Wir beantragen Akteneinsicht für Sie

Wir beantragen Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft . Liegt uns die Ermittlungsakte vor, klären wir Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf. Jeder Fall hat seine Besonderheiten und man muss das weitere Vorgehen entsprechend planen. So vermeiden Sie Fehler, die Sie am Ende womöglich nicht mehr korrigieren können.

Telefon

   Telefon 030 – 526 70 93 0
   Fax   030 – 526 70 93 22

Adresse

Pohl & Marx
Rechtsanwälte
Kurfürstenstraße 130
10785 Berlin

Ihre Vorteile

    Schneller Termin
    Fachanwälte für Strafrecht
    spezialisiert auf BtM Verstoss

Welche Rechtsfolgen drohen?

Unsere Mandanten sind oftmals überrascht, dass die von der Polizei erhobenen Vorwürfe eine hohe Strafe zur Folge haben können. Als Beschuldigter muss man seine Verteidigung von Beginn an so ausrichten, dass die Geldstrafe gering ausfällt, oder aber die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein Rechtsanwalt erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten.

In Vergessenheit gerät auch oft das Problem mit dem Führerschein. Es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine sorgfältige Planung ist zwingend erforderlich.

Individuelle Verteidigung

BTMG Verstoss Rechtsanwalt Thomas C. PohlGerade im Betäubungsmitteltrafrecht sollte man als Beschuldigter nicht den Kopf in den Sand stecken. Im Gegenteil. Wir zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten, das Verfahren positiv zu beeinflussen. Staatsanwaltschaft und Gericht honorieren oftmals die Bemühungen des Betroffenen, zeugen sie doch von Einsicht und Reue. So lassen sich in der Regel gute Ergebnisse in dem Strafverfahren erzielen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Büro und besprechen Sie Ihren Fall mit einem unserer Rechtsanwälte.

BtM Verstoss: Rechtsfolgen im Überblick

Der Tatvorwurf BtM Verstoss muss nicht zwangsläufig in einer Gerichtsverhandlung enden. Für den Beschuldigten gibt es diverse Möglichkeiten, das Verfahren positiv zu beeinflussen. Sowohl persönliches Engagement, als auch juristische Mittel sind angezeigt, dass beste aus dem Verfahren zu machen. Eine gute Strafverteidigung zeichnet sich dadurch aus, seinem Mandanten diese Möglichkeiten zu eröffnen.

Sie haben Fragen zu Ihrem Fall?

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Telefon 030 - 526 70 93 0, Montag bis Freitag 7-19 Uhr

Thema des Monats

Februar 2022

Wall Street Market

Darknet - Plattform aufgeflogen

Januar

Dezember

November

Aus aktuellem Anlass

Durch Phishing-Mails zum BeschuldigtenKnapp 50.000 Phishing-Mails versendet

Koblenz – Die Landescentralstelle Cybercrime ist einem jungen Mann auf die Schliche gekommen, der knapp 50.000 Phishing-Mails versendet hat, um so an fremde Daten zu gelangen und mit diesen Drogen zu bestellen…

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Bestellung von Drogen im DarknetArgument: Ein anderer hat die Drogen an meine Adresse liefern lassen

Bayern, Oberfranken – In der Praxis gibt es wieder einen spannen Fall zu der Argumentation: Ich habe nichts bestellt, die Drogen muss an anderer an meine Adresse angefordert haben…wir berichten über die Erfolgsaussichten.

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Rekordmenge Ecstasy beschlagnahmtZoll stellt Rekordmenge Ecstasy sicher

Bonn – Der Zoll hat in drei Fällen über 500 Kilogramm Ecstasy sichergestellt; insgesamt rund 1,3 Millionen Tabletten. Dabei wurden drei Tatverdächtige im Alter zwischen 26 und 50 Jahren festgenommen, die sich derzeit in Untersuchungshaft befinden.

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chemical-love.toStaatsanwaltschaft Verden mit Fahndungserfolg

chemical-love.to – Polizei und Staatsanwaltschaft geben bekannt, Deutschlands größten illegalen Webshop für Betäubungsmittel zerschlagen zu haben – Fünf Tatverdächtige in Untersuchungshaft.

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Rheinland-Pfalz und Bayern: Schlag gegen das DarknetStaatsanwaltschaft Koblenz mit Fahndungserfolg

Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Mainz des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main haben ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Drogenhändler nunmehr offiziell bestätigt.

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Silk RoadBestellungen aus den Jahren 2012 und 2013

Totgesagte leben länger – Staatsanwaltschaften führen jetzt Strafverfahren wegen Bestellungen aus den Jahren 2012 und 2013

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Alphabay MarktplatzTatvorwurf BtMG Verstoss bei Bestellungen

Bestellungen auf dem Alphabay Marktplatz führen zu Ermittlungsverfahren wegen BtMG Verstoss

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Medikamente im Darknet bestelltTatvorwurf AMG Verstoss (Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz)

Bestellungen von rezeptpflichtigen Medikamenten im Internet führen aktuell zu einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren bei der Polizei.

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Nucleus Market - BestellungenBeschlagnahme von Briefsendungen führt zu weiteren Ermittlungen

Den Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen ist ein weiterer Schlag gegen Verkaufsplattformen von Drogen im Internet gelungen. Diesmal ist der Nucleus Market betroffen.

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Drogen im Darkweb, Deep Web usw.Neue Plattformen im Verkauf führen zu weiteren Ermittlungen

Neue Plattformen im Internet zum Verkauf von Drogen rücken nach. Durch Festnahmen der Polizei sind weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

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Shiny FlakesNach über 1 Jahr - Weitere Ermittlungsverfahren gegen Besteller/ Käufer

Manch ein Käufer hat sich schon in Sicherheit gewogen, wird jetzt aber eines besseren belehrt. Staatsanwaltschaft und Polizei leiten weitere Ermittlungsverfahren gegen die Besteller ein.

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Anbau von Gras - SchädlingsbefallWie sich Schädlingsbefall auf das Verfahren auswirkt

Gerade bei Indoor Plantagen berechnet die Staatsanwaltschaft die vermeintliche Ernte und den damit verbundenen Gewinn einer Plantage. Was aber, wenn durch Schädlingsbefall die Ernte unbrauchbar wurde?

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So bewerten uns unsere Mandanten

Einzelne Drogen im Überblick

Erwerb, Besitz, Anbau und Handel

Erwerb, Besitz, und Handel

Erwerb, Besitz, und Handel

Erwerb, Besitz, und Handel

Überblick über unsere Fälle - aktualisiert Februar 2022 -

Eine kurze Übersicht über unsere aktuellen BtM – Fälle. Jeder Fall hat seine Besonderheiten, das Ergebnis kann man nicht pauschal auf alle Fälle übertragen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu Ihrem Fall?

   030 – 526 70 93 0

Staatsanwaltschaft Neuruppin

Angebliche Bestellung von Amphetamin (41 g)
Der Tatvorwurf gegenüber unserem Mandanten war erheblich – Bestellung von 41 g Amphetamin. Damit droht bei der Überschreitung der nicht geringen Menge eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Wir haben uns der Sache angenommen und die Schwachstelle in der Argumentation der Staatsanwaltschaft ausfindig gemacht. Nach Anfertigung einer Schutzschrift wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt.

Staatsanwaltschaft Berlin

Angebliche Bestellung von MDMA (1 g) und Ecstasy
Plattform: PANDORA. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat aus dem Jahr 2014 Datensätze erhalten, die den Verdacht nahegelegt haben, dass unser Mandant diverse Drogen im Darknet bestellt hätte. Nach der Akteneinsicht haben wir eine Schutzschrift angefertigt und angeregt, dass Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Begründung: Die Beweise reichen nicht aus. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung uns stellte das Verfahren nach ein paar Wochen ein.

Staatsanwaltschaft Berlin

Angebliche Bestellung von Kokain, 1 g
Silk Road, Teil 2. Auch die Staatsanwaltschaft Berlin leitet Ermittlungsverfahren mit einem Tatvorwurf aus dem Jahr 2014 ein. Wie immer lautet der Vorwurf auf BtM-Verstoss. Unser Mandant hat die Ruhe bewahrt und unseren Rat befolgt: Schweigen und den Rechtsanwalt vortragen lassen. Auch diesmal haben die Beweise nicht ausgereicht, den Tatvorwurf eindeutig zu belegen…das Verfahren wurde eingestellt.

Staatsanwaltschaft Nürnberg

Angebliche Bestellung von MDMA, XTC (ca. 8 Gramm)
Das Thema Silk Road nimmt kein Ende. Jetzt hat sich die Staatsanwaltschaft Nürnberg wieder Verfahren aus dem Jahre 2014 aufgegriffen und dabei unter anderem unseren Mandanten als Beschuldigten angeschrieben. Nach Akteneinsicht durch uns und der Anfertigung einer Schutzschrift hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Die Beweislage war zu dünn, worauf wir freundlicherweise noch einmal hingewiesen haben.

Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)

Angebliche Bestellung von 10 g Gras
Unser Mandant erhielt eine Vorladung als Beschuldigter, Tatvorwurf BtM Verstoss. Er soll eine Briefsendung mit 10 g Gras erhalten haben, die man im Wege einer Postkontrolle festgestellt haben möchte. Im Rahmen der Akteneinsicht stellten wir fest, dass allein Fotoaufnahmen (die man in der Postfiliale geschossen hat) den Beweis führen sollten. Wir regten unverzüglich die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts an. Ergebnis: Die Einstellung des Verfahrens wurde eine Woche später vorgenommen.

Amtsgericht Güstrow - Schöffengericht

Handeltreiben Cannabis, Überschreitung der nicht geringen Menge (735 g Gras mit 20,1 g THC)
Eine Strafanzeige wurde unserem Mandanten zum Verhängnis. Die Polizei führte eine Wohnungsdurchsuchung durch und fand auf dem Dachboden Cannabis Pflanzen. Die nicht geringe Menge wurde überschritten, so dass eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr drohte. In der Beweisaufnahme konnte Rechtsanwalt Marx Gericht und Staatsanwalschaft davon überzeugen, dass es sich lediglich um Anbau und Besitz handelte, zudem auch ein minder schwerer Fall zur Anwendung kommen muss. Im Ergebnis wurde nicht 1 Jahr Freiheitsstrafe sondern 3 Monate verhängt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Staatsanwaltschaft Berlin

Angebliche Bestellung von 10 g Amfetamin
Die Post, dein Freund und Helfer…in Anspielung auf die Ermittlungstätigkeit der Polizei hat sich ein Postzulieferer besonders hervorheben wollen. So wurden bestimmte verdächtige Sendungen der Polizei gemeldet. Und siehe da, in einer Postsendung befanden sich 10 g Amfetamin, Adressat war unser Mandant. Reicht das für ein Strafverfahren aus? Wir meinen: Nein! Nach einer schriftlichen Stellungnahme durch Rechtsanwalt Marx wurde das Verfahren eingestellt. Ende gut, alles gut.

Staatsanwaltschaft Gera

Vermeintliche Bestellung bei Dream Market – Amphetamin (5g) und Kokain (1g)
Eine bei einer Durchsuchung aufgefundene Bestellliste brachte die Polizei auf die Spur unseres Mandanten. Ihm wurde vorgeworfen, mehrere Bestellungen im Darknet vorgenommen zu haben (hier Dream Market). Auch wenn die Mengen sich noch im unteren Bereich bewegten (5 g Amphetamin und 1 g Kokain), zog die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gnadenlos durch. Nach Akteneinsicht konnte sich die Verteidigung auf eine Einstellung einigen. Das Wichtigste dabei: Kein Eintrag in das Führungszeugnis und im Hinblick auf den Führerschein drohen keine Konsequenzen.

Amtsgericht Tiergarten - Berlin

Besitz von 80 g Cannabis
Unser Mandanten hat sich in Berlin in der Nähe eines U-Bahnhofes aufgehalten und ist mehr oder weniger durch Zufall in eine Personenkontrolle der Polizei geraten. Die Beamten fanden 80 g Gras in dem Rucksack. Nach dem Gutachten zum Wirkstoffgehalt stand fest, dass der Wert der nicht geringe Menge nicht überschritten wurde. Da es sich noch um einen Heranwachsenden handelte (19 Jahre), wendete das Strafgericht Jugendstrafrecht an. Noch im Hauptverhandlungstermin wurde das Verfahren gegen Ableistung von 40 Sozialstunden eingestellt.

Staatsanwaltschaft Berlin

Tatverdacht: Telefonische Bestellung von 17 g Cannabis
Unsere Mandantin war verzweifelt. Ihr gegenüber wurde der Tatverdacht geäußert, sie hätte diverse Male Drogen per Telefon bestellt. Das ganze resultierte aus einer Telefonüberwachungsmaßnahme eines stadtbekannten Dealers. Schlussendlich konnten wir den Tatverdacht aus der Welt schaffen, denn die Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung waren schlichtweg nicht verwertbar. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

Staatsanwaltschaft Neuruppin

Vermeintliche Bestellung bei chemical-love.to aus dem Jahre 2015 – 50 g Speed und 10 XTC Tabletten
Auch auf die Gefahr hin, dass wir unsere Mandanten langweilen…aber es gibt wieder eine neue Welle an Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2015 zu dem Thema chemical-love.to. Diesmal soll unser Mandant sich 10 XTC Purple Star und 50 g Speed bestellt haben. Was man als Anwalt in so einer Situation immer macht: man überprüft genau den Tatvorwurf inklusive der angedachten Versandadresse – und siehe da, wir haben erneut eine Lücke in der Indizienkette belegen können. Das Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Amtsgericht Halberstadt

Anbau von Gras (600 g) und Bestellung von Amphetamin (ca. 110 g)
Wieder wurde das Darknet einem Mandanten zum Verhängnis: Über diverse Bestellungen kam man ihm auf die Schliche und führte eine Hausdurchsuchung durch. Dabei fand man ein Growzelt mit einer netten Anzahl an Cannabis Pflanzen. Zu allem Übel wurde eine Waffe im Schlafzimmer ausgemacht. Es erfolgte eine Anklage zum Landgericht Magdeburg (Strafrahmen 5 Jahre), welche schlussendlich – nach einer Stellungnahme von Rechtsanwalt Marx – zum Amtsgericht eröffnet wurde. Es handelte sich um eine Strafmaßverteidigung, und nach einer geständigen Einlassung des Mandanten kamen am Ende 1 Jahr und 6 Monate heraus, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden. Unser Mandant verließ als freier Mann das Gericht.

Amtsgericht Stralsund

3 Bestellungen, insgesamt 600 g Amphetamin
Unser Mandant hat Besuch von der Polizei bekommen. Seine Wohnung wurde durchsucht, weil man dem Verdacht von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nachgehen wollte. Der Name des Mandanten tauchte nämlich auf einer sog. „Packing List“ (Versandliste) auf, die von der Ermittlungsbehörden bei einem Großlieferanten von Drogen aufgefunden wurde. Alles, was man so in der Wohnung gefunden hat, wurde als Beweis dafür angeführt, dass unser Mandant mit Drogen handeln solle. Nach der Vernehmung der sachbearbeitenden Polizistin in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Stralsund stand jedoch schnell fest: Die Beweismittel reichen bei weitem nicht aus. Ergebnis: Freispruch.

Amtsgericht Sigmaringen

3 Bestellungen, jeweils 100 g Amphetamin
Diesmal haben wir einen Fall im schönen Baden-Württemberg verhandelt, genauer gesagt in Sigmaringen. Unser Mandant wurde wegen gewerbsmäßigen Handeltreiben und Handeltreiben in nicht geringer Menge angeklagt. Da es sich um eine sogenannte harte Droge handelte, drohte eine Freiheitsstrafe. Es waren zunächst 2 Verhandlungstage angesetzt, allerdings konnte unser Mandant bereits nach dem ersten Tag das Gericht als freier Mann verlassen. Die Staatsanwaltschaft forderte zwar eine Strafe von 2 Jahren, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Verteidigung konnte jedoch im Rahmen eines Geständnisses eine positive Sozialprognose darstellen. Das Gericht urteile 1 Jahr und 6 Monate aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Amtsgericht Offenbach am Main

Und wieder: Shiny-flakes Verfahren in Offenbach, 10 g Amphetamin, 1 g Kokain,
Auch in der Region Frankfurt / Offenbach werden zur Zeit immernoch shiny-flakes Verfahren geführt. Diesmal haben wir in Offenbach einen Fall übernommen. Nach der Anklage wegen Verstoß gegen § 29 BtMG konnten wir nach Rücksprache mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Unser Mandant muss lediglich  eine Geldauflage erfüllen, damit hat er einen Eintrag in das Führungszeugnis bzw. Bundeszentralregister vermieden. Im Hinblick auf die Fahrerlaubnis sieht es damit auch sehr gut aus – ein Entzug ist unwahrscheinlich, da keine belastende Aussage getätigt wurde.

Staatsanwaltschaft Flensburg

Darknet…das „RedBull“ Verfahren, 1g Kokain
Der Staatsanwalschaft Berlin gelang ein großer Schlag gegen einen im Netz bekannten Händler von BtM. Mehere Synonyme konnten entsprechend zugeordnet werden, als Oberbegriff wird nunmehr „Red Bull“ geführt. Ins Visier der Ermittler ist auch unser Mandant geraten, soll er doch in den Bestelllisten auftauchen. Die Verteidigung konnte in einer Schutzschrift darlegen, dass das Ermittlungsverfahren aus tatsächlichen Gründen einzustellen ist, da die Listen nicht zur Überführung einer Straftat ausreichen. Die Staatsanwalschaft kam dieser Anregung nach, das Verfahren wurde eingestellt.

Staatsanwaltschaft Lübeck

Bestellung im Internet – 60 g Cannabis, 300 Pillen Ecstasy, 5 g MDMA
Auch die Staatsanwalschaft Lübeck geht dem Tatvorwurf des Handeltreibens mit Drogen mit aller Entschlossenheit nach. Über vermeintliche diverse Bestellungen im Internet richtete sich der Tatverdacht auch auf einen unserer Mandanten. Der vorgeworfene Straftatbestand war § 29a BtMG, was insofern unangenehm ist, als dass es sich um einen Verbrechensvorwurf handelt, der im Mindestmaß mit 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Durch konsequnetes Schweigen als Verteidigungsmittel kam die Staatsanwalschaft im Ergebnis dazu, dass die Beweise für eine Hauptverhandlung nicht ausreichen werden. Der lange Atem hat sich bezahlt gemacht, unserem Mandanten blieb eine Hauptverhandlung erspart, Verfahren eingestellt.

Staatsanwaltschaft Berlin

shiny-flakes… 10 g Amfetamin, 35 Pillen Ecstasy
Die Staatsanwaltschaft arbeitet nach wie vor in aller Ruhe sämtliche Bestelllisten zu dem shiny-flakes Verfahren ab…unser Mandant erschien mit einer entsprechenden Vorladung von der Polizei bei uns vor der Tür. Die Aufregung war groß, nahm die Staatsanwaltschaft die Menge zum Anlass, den Tatvorwurf des Handeltreibens zu verfolgen. Nach Gesprächen mit der Staatsanwalschaft konnte Rechtsanwalt Marx eine Einstellung des Verfahrens erreichen, allerdings musste der Mandant eine kleine Geldauflage erfüllen. Dieser Aufforderung kam unser Mandant nach, schließlich endete das Verfahren nicht in einer Hauptverhandlung.

Staatsanwaltschaft Berlin

Besitz von kleinen Mengen MDMA bzw. Amfetamingemisch
Die Polizei fand bei einer „gewöhnlichen“ Personenkontrolle in Berlin eine kleine Menge MDMA bzw. Amfetamin bei unserem Mandanten. Die als sogenannte harte Drogen eingestuften Betäubungsmittel werden in der Regel mit entsprechender Härte seitens der Ermittlungsbehörden bekämpft. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft konnte die Verteidigung jedoch erreichen, dass das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurde (§ 153a StPO). So blieb unserem Mandanten eine öffentliche Hauptverhandlung erspart.

Amtsgericht Leverkusen

Und wieder…shiny-flakes (1g Kokain)
Die Staatsanwaltschaft Köln führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten, in dem es um 1 g Kokain ging – manch einer wird jetzt sagen, dass das doch nicht der Rede wert ist, aber weit gefehlt…die Staatsanwaltschaft erhob Anklage zum Amtsgericht. Rechtsanwalt Marx beantragte vor dem zuständigen Gericht, die Anklage nicht zuzulassen, schlichtweg weil es nicht ausreichend Beweise gibt. So entschied nunmehr auch das Amtsgericht Leverkusen, die Eröffnung des Hauptverfahrens war aus tatsächlichen Gründen abzulehnen. Ende gut, alles gut.

Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth

Silk Road (60 g Haschisch und Marihuana, 1g Kokain, Pilze)
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth ist ja bekannt für ihr Durchhaltevermögen und ihre Hartnäckigkeit. So sorgten nunmehr 13 vermeintliche Ankäufe aus dem Jahr 2013 für ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten. Die Beweislage war erdrückend und es drohte eine Anklage wegen Handeltreiben mit BtM. Nach Rücksprache mit der Staatsanwalschaft konnte man sich auf einen Strafbefehl einigen. Dem Mandanten blieb eine Hauptverhandlung erspart, er wurde „lediglich“ zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Die restlichen Vorwürfe wurden nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Das Führungszeugnis bleibt sauber.

Amtsgericht Tiergarten - Schöffengericht

Anklage wegen Handeltreiben mit Cannabis (400 g Gras)
Im fernen Nürnberg hat die Polizei in einer Postfiliale ein Päckchen beschlagnahmt, da es auffällig nach Gras roch. An dem Verpackungsmaterial fand man Fingerabdrücke unseres Mandanten, zudem sagte der Empfänger des Paketes vollumfänglich gegen unseren Mandanten aus. Die Staatsanwaltschaft forderte im Rahmen der Hauptverhandlung 1 Jahr Freiheitsstrafe (nicht geringe Menge war überschritten), Rechtsanwalt Marx plädierte auf einen minder schweren Fall und damit auf eine Geldstrafe. Das Schöffengericht entsprach diesem Antrag und verurteilte zu 180 Tagessätzen.

Amtsgericht Tiergarten - Schöffengericht

Anklage wegen Anbau und Handeltreiben mit Drogen (1,3 kg Gras)
Die Polizei ist durch Zufall auf eine Cannabis Plantage in einer Dachgeschosswohnung gestoßen. Da man niemand angetroffen hat, wurden Spuren gesichert, unter anderem ein Fingerabdruck unseres Mandanten. Da er bei der Polizei auch kein Unbekannter war, folgte eine Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Anbau und Handeltreiben mit Cannabis. Nach nur einem Hauptverhandlungstag vor Gericht beantragte Rechtsanwalt Marx einen Freispruch für seinen Mandanten, die Beweismittel waren nicht ausreichend für eine Verurteilung. So kam es dann auch, unser Mandant wurde vom Amtsgericht Tiergarten (Schöffengericht) freigesprochen.

Amtsgericht Tiergarten - Strafrichter

Anklage wegen Handeltreiben mit Drogen (40 g Gras, Ecstasy Pillen, Amphetamin, MDMA)
Zivilfahnder der Polizei beobachteten einen auffälligen Sachverhalt vor dem Haus unseres Mandanten. Nachdem mehrere junge Männer das Haus verlassen hatten, wurden diese kontrolliert und dabei Drogen gefunden. Schnell wurde unser Mandant als Verkäufer genannt. Die Staatsanwaltschaft klagte wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln an (BtM-Verstoss). Im Ergebnis konnte die Verteidigung erreichen, dass „lediglich“ eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt wurde. ein Eintrag in das Führungszeugnis konnte damit verhindert werden.

Amtsgericht Nürnberg - Strafrichter

Anklage wegen Handeltreiben mit Drogen (300  Pillen Ecstasy)
Nürnberg gilt als hartes Pflaster, wenn es um Drogen und den Tatvorwurf BtM-Verstoss geht. Nach einer Bestellung bei shiny-flakes über 300 Pillen Ecstasy forderte die Staatsanwaltschaft 9 Monate Freiheitsstrafe und als Bewährungsauflage 50 Arbeitsstunden. Im Ergebnis konnten wir den Tatvorwurf auf die Bestellung von 200 Pillen reduzieren und beantragten die Verhängung einer Geldstrafe. Das Gericht folgte dem Antrag und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen.

Amtsgericht Straubing (Bayern) - Strafrichter

Anklage wegen Erwerb und Handel von Drogen (150 g Amphetamin)
Auch Bayern führt konsequent Strafverfahren gegen die Besteller / Käufer bei shiny-flakes. Diesemal ging es vor dem Amtsgericht Straubing um 150 g Amphetamin und Bestellungen aus den Jahren 2014 und 2015. In der Hauptverhandlung wurde nach Antrag der Verteidigung lediglich eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen verhängt. Da kein Kosum festgestellt werden konnte, darf unser Mandant auch seinen Führerschein (bzw. seine Fahrerlaubnis) behalten.

Amtsgericht Tiergarten - Strafrichter

Anklage wegen Besitz und Handel von Drogen (10 g Amphetamin)
Während einer Wohnungsdurchsuchung fand man bei unserem Mandanten neben diversen Händlerutensilien 10 g Amphetamin. Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte wegen Handeltreiben mit BtM an. Im Rahmen der Hauptverhandlung forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen, was zu einer Eintragung in das Führungszeugnis geführt hätte. Rechtsanwalt Marx plädierte auf eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen (wegen teilweisen Besitz zum Konsum). Das Gericht entsprach diesem Antrag und urteile 75 Tagessätze aus (kein Eintrag in das Führungszeugnis).

Staatsanwaltschaft Detmold

Shiny Flakes Verfahren in Nordrhein-Westfalen (angebliche Bestellung von Amphetamin)
Polizei und Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen haben unserem Mandanten vorgeworfen, Drogen im Internet bzw. Darknet bestellt zu haben. Wie so oft ist dieses Verfahren auf die  Verurteilung eines jungen Mannes in Leipzig zurückzuführen, der über einen längeren Zeitraum Drogen verkauft haben soll, u.a. auch an unseren Mandanten (Shiny Flakes Verfahren). Nach der Akteneinsicht hat Rechtsanwalt Marx angeregt, dass Verfahren einzustellen –  so kam es dann auch, Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO.

Staatsanwaltschaft Potsdam

Ermittlungsverfahren wegen Handeltreiben mit BtM, § 29 a BtMG (Überschreitung der nicht geringen Menge bei Cannabis)
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ist im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen bei gedondert Verfolgten Personen auf unseren Mandanten  aufmerksam geworden. Der Tatvorwurf unserem Mandanten wurde dahingehend formuliert, dass man von einem regen Handel mit Cannabis ausging, der sich angeblich aus Telefonüberwachungen herleiten lassen soll. Da es sich um einen Verbrechensvorwurf handelte, wurde zunächst Akteneinsicht beantragt und anschließend konsequent vom Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Ergebnis: Das Verfahren wurde aus tatsächlichen Gründen nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Amtsgericht Tiergarten - Schöffengericht

Anklage wegen Handeltreiben mit BtM (100g Amphetamin, 80g Cannabis)
Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob unserem Mandanten gegenüber den Tatvorwurf, mit Drogen gehandelt zu haben. Die Polizei hatte Drogen in der Wohnung eines anderen Tatverdächtigen gefunden, der wiederum unseren Mandanten als den Verkäufer dieser Drogen bei der Polizei nannte. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Rechtsanwalt Marx plädierte in seinem Schlussvortrag auf einen minder schweren Fall und regte dem Gericht gegenüber die Verhängung einer Geldstrafe an. Das Gericht entsprach dem Antrag der Verteidigung und urteilte eine Geldstrafe aus.

Amtsgericht Potsdam - Strafrichter

Anklage wegen Besitz von BtM (40 g Amphetamin, 35 g Cannabis) in Tatheinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz (Schlagring)
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle geriet unser Mandant in das Visier der Polizei. Die Beamten nahmen während der Kontrolle einen intensiven Cannabisgeruch wahr. Das führte zu einer Durchsuchung des PKWs, bei der man die Drogen und den Schlagring fand. Die Staatsanwaltschaft Potsdam forderte eine Strafe, die zu einem Eintrag in das Führungszeugnis geführt hätte. Nach einer mit dem Gericht abgesprochenen geständigen Einlassung folgte zwar eine Geldstrafe, es kam jedoch zu keinem Eintrag in das Führungszeugnis bei unserem Mandanten.

Amtsgericht Tiergarten - Strafrichter

Anklage wegen Besitz von BtM (Bestellungen im Darknet)
Als Folge eines größeren BtM-Strafverfahrens in Münster haben Polizei und Staatsanwaltschaft erneut Verkäufe im Darknet unter die Lupe genommen. Eine Bande ist dabei erwischt worden, wie man diverse Briefsendungen aufgeben wollte, die Drogen zum Inhalt hatten. Die Bezahlung erfolgte über Bitcoins. Nunmehr geriet unser Mandant zum wiederholten Male in die Fänge der Polizei, da er bei Bestellungen im Internet kein Unbekannter war. Es gab bereits eine Einstellung in früheren Verfahren, jetzt drohte eine empfindliche Verurteilung. Im Ergebnis wurde nach einer vorbereiteten Einlassung unser Mandant lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt (50 Tagessätze).

Amtsgericht Tiergarten - erweitertes Schöffengericht

Anklage wegen gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Heroin und Kokain in Tateinheit mit Besitz (knapp 800 Gramm)
Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten wegen gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Heroin und Kokain vor dem erweiterten Schöffengericht in Berlin an. Die Anklage ging von insgesamt 17 Fällen aus. Unser Mandant befand sich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens in Untersuchungshaft, konnte jedoch im Verlaufe der Zeit von der Haft verschont werden. Nachdem nunmehr die Hauptverhandlung stattgefunden hat, wurde die Anklage auf insgesamt 7 Tatvorwürfe reduziert, die übrigen Taten wurden eingestellt. Im Ergebnis erhielt unser Mandant eine Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 3 Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Amtsgericht Potsdam - Schöffengericht

Anklage wegen Anbau von Cannabis (knapp 2 kg)
Der Tatvorwurf lautete auf Anbau von Cannabis, wobei die nicht geringe Menge vom Wirkstoffgehalt um das 7-fache überschritten wurde. Letzterer lag bei knapp 50 g THC (Grenzwert = 7,5 g THC). Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von mindestens einem Jahr vor. Da sich der Anbau über mehrere Jahre erstreckte, drohte eine Haftstrafe von über 2 Jahren. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte die Verteidigung darlegen, dass es sich um einen minder schweren Fall handelt – das Gericht urteilte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr aus, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Von einer Geldauflage wurde abgesehen.

Amtsgericht Nürtingen - Schöffengericht

Anklage wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis (ca. 60 Gramm)
In einer laufenden Bewährung hat sich unser Mandant strafbar gemacht. Er verkaufte über einen gewissen Zeitraum Gras (ca. 60 Gramm). Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhob Anklage und verfolgte insgesamt 4 Handlungen, die jeweils mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr geahndet werden sollten. Die Verteidigung konnte den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit entkräften, der Mandant erhielt trotz Verstosses gegen die Bewährung eine neue Bewährungsstrafe (1 Jahr und 5 Monate zur Bewährung).

Staatsanwaltschaft Berlin

…und wieder www.shiny-flakes.com
Die unendliche Geschichte geht weiter. Erneut hat die Staatsanwaltschaft Berlin einem Mandanten von uns vorgeworfen, dass er Bestellungen von Drogen über das Internet vorgenommen hätte. Die Ermittlungsakte war recht umfangreich und Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen Bezug auf das in Leipzig geführte Strafverfahren gegen den Betreiber von shiny-flakes. Schlussendlich stellte sich nach der Akteneinsicht jedoch heraus, dass die Beweise für eine Anklageerhebung nicht ausreichen sollten, und so stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

Staatsanwaltschaft Berlin

Verteilerliste eines Drogenverkäufers  – Internetbestellungen
Der Staatsanwaltschaft Berlin wurde aus einem anderen Ermittlungsverfahren ein Aktenauszug gesendet, aus dem hervorgehen soll, dass unser Mandant Drogen bestellt habe. Im Rahmen einer rechtlichen Stellungnahme haben wir dargestellt, dass aus tatsächlichen Gründen (Beweismittel reichen nicht aus) das Verfahren einzustellen ist. Nach der Akteneinsicht ergaben sich keine Anhaltspunkte, die im Wege einer Anklage vor Gericht erfolgversprechend gewesen wären. Am Ende stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

Staatsanwaltschaft Berlin

Bestellungen von Drogen im Internet – Briefsendungen
Die Deutsche Post meldete bei einem Versandvorgang verdächtige Briefsendungen. Auf einer dieser Briefe war der Name unseres Mandanten vermerkt. Der Brief wurde von der Polizei geöffnet und man fand 50 Pillen Ecstasy und 5 g Amphetamin. Gegen useren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, es folgte die Ladung zur Polizei. Durch eine Einlassung der Verteidigung im Ermittlungsverfahren konnte der Tatvorwurf entkräftet werden, das Verfahren wurde schlussendlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Staatsanwaltschaft Berlin

Anbau von Gras im eigenem Garten
Ein Nachbar erstattete Anzeige gegen unseren Mandanten, da er aus seinem Fenster heraus beobachtet hatte, wie mehere „verdächtige“ Pflanzen angebaut wurden. Die anschließende Wohnungsdurchsuchung der Polizei bestätigte den Verdacht. Allerdings handelte es sich nicht um eine erhebliche Menge, so dass die Verteidigung nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erreichen konnte, dass das Verfahren nach § 31 a BtMG eingestellt wurde.

Amtsgericht Tiergarten

BTM Verstoss – Besitz und Handeltreiben mit Ecstasy, MDMA, Kokain
Unser Mandant wurde im Rahmen eines Clubbesuches dabei ertappt, wie er Drogen an andere verkauft hat. Dabei fand man unter anderem knapp 30 Tabletten Ecstasy bei ihm. Bei der nachfolgenden Wohnungsdurchsuchung fand man dann noch MDMA und Kokain. Die Anklage lautete auf Handel mit Betäubungsmitteln. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe (die noch zur Bewährung auszusetzen ist). Die Verteidigung konnte das Gericht davon überzeugen, dass ein minder schwerer Fall vorlag, so dass im Ergebnis eine Geldstrafe ausgeurteilt wurde.

Amtsgericht Tiergarten

BtM Verstoss – Anbau und Besitz von Gras, 50 g mit Wirkstoffgehalt 3,3 g THC
In der Wohnung unseres Mandanten hat die Polizei im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sowohl Gras als auch mehrere Pflanzen  (Anbau) gefunden. Insgesamt 50 Gramm wurden beschlagnahmt. Im Rahmen der Anklage forderte die Staatsanwaltschaft eine hohe Geldstrafe. Durch eine geständige Einlassung gelang es der Verteidigung, dass gericht von einer geringen Geldstrafe zu überzeugen (15 Tagessätze).

Amtsgericht Tiergarten

Besitz von BtM, nicht geringe Menge (100 g Cannabis)
Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle wurden bei unserem Mandanten 100 Gramm Cannabis gefunden. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage zum Schöffengericht und forderte 1 Jahr und 2 Monate Freiheitsstrafe (auf Bewährung). Die Verteidigung ging von einem minder schweren Fall aus. Das Gericht urteilte am Ende eine geringe Geldstrafe aus (150 Tagessätze). 

Landgericht Berlin

Handel mit BtM, nicht geringe Menge (56 kg Cannabis)
Unser Mandant sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, im erheblichen Umfang mit Cannabis gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage zum Landgericht Berlin erhoben und forderte eine Haftstrafe von 4 Jahren. Die Verteidigung konzentrierte sich auf das Strafmaß und forderte eine bewährungsfähige Strafe. Das Gericht verurteilte zu 2 Jahren, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Unser Mandant musste nicht in Haft.

Landgericht Berlin

Landgericht Berlin – Handeltreiben mit Drogen
Unser Mandant wurde in einer Diskothek verhaftet. Er führte eine große Menge verschiedenartiger Betäubungsmittel mit sich. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden große Mengen BtM sowie mehrere Waffen aufgefunden. Nach seiner Inhaftierung haben wir den Fall übernommen. In dem Haftprüfungstermin konnte die Verteidigung erreichen, dass der Mandant haftverschont wurde. In solchen Fällen droht eine Strafe von mindestens 5 Jahren Haft. In ganz seltenen Ausnahmefällen kann jedoch auch eine geringere Freiheitsstrafe in Betracht kommen. Durch eine gezielte Verteidigungsstrategie und eine gut vorbereitete Einlassung konnten wir erreichen, dass der Mandant zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Staatsanwaltschaft Berlin

Staatsanwaltschaft Berlin – Erwerb von Kokain
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten mehrfach Kokain erworben zu haben. Die Verteidigung konnte durch gezielte Gespräche mit der Staatsanwaltschaft erreichen, dass das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren wegen BtM Verstoss sanktionslos eingestellt wurde.

Amtsgericht Tiergarten

Handeltreiben mit BtM, nicht geringe Menge
Unser Mandant wurde über einen längeren Zeitraum dabei beobachtet, wie er BtM in einer nicht geringen Menge verkauft hat. In solchen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Haft. Die Verteidigung konnte das Gericht durch gezielten Vortag davon überzeugen, dass hier ein abweichender Strafrahmen anzuwenden ist. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und verurteilte unseren Mandanten zu einer geringen Geldstrafe.

Mitgliedschaften der Rechtsanwälte

PMR BTMG Verstoss Anwalt Berlin

Deutscher und Berliner Anwaltverein e.V.

Berliner Strafverteidiger BTMG Verstoss

Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.