Drogen im Internet

Fahndungserfolg der Staatsanwaltschaft: chemical-love.to

Die Staatsanwaltschaft Verden – Zentralstelle für Internetkriminalität – wirft den Beschuldigten vor, als Gruppierung unter dem Namen „Chemical-Love“ über ein überwiegend  deutschsprachiges Dark-Market Forum sowie über einen eigenen Webshop (https://chemical-love.to), der sowohl im offenen Internet sowie über das Tornetzwerk (Darknet) online erreichbar war, Kokain und diverse andere synthetische Drogen vertrieben zu haben.

Sichergestellt wurden dabei ca. 54 kg Amphetamin, ca. 4 kg Heroin, rund 1,3 kg Kokain und etwa 25.000 Ecstasy Tabletten.

Die Bestellung der Betäubungsmittel erfolgte dabei auf dem Dark-Market Forum mittels eines foreninternen Messengerdienstes, die Bestellung über den Webshop dagegen anhand eines üblichend Warenkorbsystems.

Die Bezahlung der georderten Betäubungsmittel wurde ausschließlich in der virtuelle Währung „Bitcoin“ durchgeführt. Die bestellten Betäubungsmittel wurden dann den Kunden anschließend auf dem Postweg zugesandt. Bis zu 50 Postsendungen pro Tag sollen so verschickt worden sein.

Der Gruppierung „Chemical-Love“ wird nunmehr vorgeworfen, als Bande im Zeitraum von Mai 2015 bis zum Zeitpunkt der Festnahme (April 2016) in mehr als 1500 Fällen Betäubungsmittel über den Webshop im Gegenwert von mindestens 1,3 Millionen Euro verkauft zu haben.

Parallel ist es gelungen, die Server mit den Domains zu den Online-Webshops in den Niederlanden und Bulgarien zu beschlagnahmen.

chemical-love.to - Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf BtM Verstoß

Wie schon in anderen ähnlich gelagerten Ermittlungsverfahren beginnen die strafrechtlichen Ermittlungen in der Regel damit, dass der Name des Beschuldigten auf einem Brief auftaucht. Dieser Brief hat Drogen zum Inhalt hat und wurde von der Polizei beschlagnahmt. Über eine Abfrage beim jeweiligen Landeseinwohneramt vergleicht man dann die vorliegenden Daten.

Chemical-love ist insofern interessant für die Ermittler, als dass sich dieser Anbieter zuletzt einer großen Beliebtheit im Internet und Darknet erfreute.

Zum nachlesen: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Verden

Bestellungen im Darknet

Polizei und Staatsanwaltschaft beobachten diverse Marktplätze schon länger

Die Ermittler sind im Internet auf die Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einer internationalen Initiative zur Bekämpfung illegaler Handelsplätze gestoßen. Hierbei wurden gezielt Dark-Market Foren und illegale Webshops auf ihre Aktivitäten untersucht. Zu diesem Zweck ist eine seitens der Ermittlungsbehörden eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe bei der Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) der Polizeidirektion Hannover tätig geworden, die sich ausschließlich mit den Verfahren aus dieser Operation befasst hat.

Zunächst führte die Zentralstelle für Internetkriminalität der Staatsanwaltschaft Verden die Ermittlungen, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand, von welchem Tatort aus die Tatverdächtigen ihre Webshops betrieben. Innerhalb weniger Monate gelang dann die Identifizierung der Tatverdächtigen. Örtlich zuständig ist nunmehr die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die das Verfahren gemeinsam mit der PD Hannover fortführen wird.

Wir können den Betroffenen nur anraten, sich von Beginn an einen Überblick über das Ermittlungsverfahren verschaffen, andernfalls droht am Ende ein böses Erwachen.

Bei einer Vorladung als Beschuldigter mit dem Tatvorwurf BtM Verstoss gilt:

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Vorladung als Beschuldigter

Schriftliche Stellungnahme

Vorladung als Beschuldigter

BTM Verstoss Anwalt Berlin

Gehen Sie nicht zur Polizei, bzw. äußern Sie sich nicht! Nutzen Sie Ihr Schweigerecht!

In einem Strafverfahren geht es den Ermittlern der Polizei darum, einen bestimmten Tatverdacht zu belegen.  Dafür braucht man Beweismittel, die den Tatverdacht eindeutig belegen. Machen Sie nicht den Fehler, sich am Ende durch voreilige Entscheidungen womöglich selbst als Beweismittel den Weg zu einem guten Verfahrensausgang zu verbauen. Werten die Ermittlungsbehörden Ihre Aussage nämlich als reine Schutzbehauptung, so kann man im eigentlichen Strafverfahren kaum noch etwas erreichen.

Nutzen Sie unbedingt Ihr Schweigerecht! Das Schweigen wird Ihnen weder von der Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft negativ ausgelegt. In der täglichen Praxis ist es völlig nämlich normal, dass sich der Beschuldigte zunächst nicht zum Tatvorwurf äußert.

Was der Anwalt für Sie unternimmt

Der Anwalt übernimmt die Gespräche mit der Polizei

Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht beantragt zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht. Lautet der Tatvorwurf auf BtM Verstoss, so sollte man sich erstmal einen Überblick über die Sach- und Rechtslage verschaffen. Wir zeigen die Vertretung unserer Mandanten gegenüber den  Polizeibeamten an und teilen mit, dass unser Mandant den Terminen zur Vorladung nicht nachkommen wird.

Alle notwendigen Maßnahmen werden durch einen Fachanwalt ausgeführt, als Mandant muss man nichts weiter veranlassen. Sobald die Ermittlungsakte dem Rechtsanwalt vorliegt, wird die Sach- und Rechtslage mit dem Mandanten erörtert.

Oberstes Ziel für den Rechtsanwalt ist es stets, den Verfahrensaugang für unseren Mandanten so positiv wie möglich zu gestalten. In der Regel genießt dabei eine Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren oberste Priorität, solange der Sachverhalt diese Möglichkeit hergibt.

Mögliche Rechtsfolgen

Strafrecht

Rechtsfolgen:

Einstellung gegen Geldauflage
Geldstrafe
Freiheitsstrafe

Verwaltungsrecht

Rechtsfolgen:

Verlust Führerschein/ Fahrerlaubnis
Anordnung MPU

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Verwaltungsverfahren: Führerschein und Fahrerlaubnis

Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen zu chemical-love mit dem Tatvorwurf BtM – Verstoss rückt der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in den Fokus der Behörden. Für den Betroffenen macht es dabei einen wesentlichen Unterschied, ob man sich gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft dahingehend geäußert hat, dass man die Betäubungsmittel nicht nur erworben und besessen hat, sondern auch konsumiert hat.

Mit dem Konsum stellt die Verwaltungsbehörde nämlich die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich in Frage und leitet unverzüglich alle Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein. Eine unbedachte Äußerung im Strafverfahren kann also im Hinblick auf den Führerschein teuer erkauft sein. Im Rahmen einer Akteneinsicht kann man das Vorgehen planen und für den Mandanten mögliche Konsequenzen noch verhindern.