Durchsuchung
Durchsuchung - Hausdurchsuchung, Wohnungsdurchsuchung
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Eine Durchsuchung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar. Das Gesetz stellt deswegen hohe Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses oder etwa die Voraussetzungen von Gefahr im Verzug.
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Liegt ein Durchsuchungsbeschluss vom Gericht vor, so muss dieser zwingend die Straftat bezeichnen, deren Begehung Anlass für die Durchsuchung gibt. Zudem sind bei Wohnungsdurchsuchungen darüber tatsächliche Angaben über den Tatvorwurf zu machen, soweit nicht dadurch der Untersuchungszweck gefährdet werden würde.
Der Zweck, das Ziel und das Ausmaß der Durchsuchung sind zu benennen. Dient die Durchsuchung dem Auffinden von Beweismitteln, so sind diese – soweit möglich – zumindest annäherungsweise zu bezeichnen.
Fachanwalt für Strafrecht
Der Rechtsanwalt überprüft die Voraussetzungen des Durchsuchungsbeschlusses.
Der Rechtsanwalt überprüft die Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahme.
Der Rechtsanwalt beantragt unverzüglich Akteneinsicht.
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Mit einer Durchsuchung geht häufig die Beschlagnahme bzw. Sicherstellung von Gegenständen einher (Handy, Computer usw.). Trifft es etwa ein Handy, so ist diese Maßnahme für den Betroffenen unangenehm, handelt es sich doch um einen Gegenstand, den man womöglich tagtäglich benötigt.
Es stellt sich meistens die Frage, ob man die beschlagnahmten Sachen zurück bekommt, und vor allen Dingen wann. Wir beraten unsere Mandanten zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und führen den notwendigen Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft, bzw. dem Gericht.
Termin vereinbaren
Bei einer Durchsuchung/ Wohnungsdurchsuchung ist besondere Sorgfalt geboten:
Bei den meisten Betroffenen sitzt der Schock tief – die Polizei hat die Wohnung durchsucht und gegebenenfalls diverse Dinge beschlagnahmt. Als Betroffener sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken und abwarten, sondern vielmehr sofort in Erfahrung bringen, welchen Tatverdacht die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft hat. Rufen Sie unser Büro an und vereinbaren einen Termin – wir gewährleisten eine schnelle Terminvergabe, um Ihnen dann in einem ersten Gespräch Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erörtern.