BTMG Verstoss
Machen Sie Gebrauch von Ihrem Schweigerecht und beraten Sie sich mit einem Anwalt zum weiteren Vorgehen.
mehrUnser Verständnis von Verteidigung
Die Kanzlei hat sich ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte sind seit Jahren als Strafverteidiger in Berlin und bundesweit tätig. Rechtsanwalt Thomas C. Pohl und Rechtsanwalt Jan Marx führen den Titel Fachanwälte für Strafrecht. Im Laufe der Zeit spezialisierte sich die Kanzlei weiter auf die Verteidigung bei BTM Verstössen.
Diese Schwerpunktsetzung geht auf die einfache Überlegung zurück, dass es nur schwer vorstellbar ist, dass sich ein Rechtsanwalt in mehreren Rechtsgebieten gleichzeitig auf den neuesten Stand halten und genügend praktische Erfahrung im Gerichtsalltag sammeln kann. So haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, unseren Mandanten mit einem hohen Maß an Qualifikation zur Seite zu stehen.
Die Kanzlei Pohl und Marx Rechtsanwälte bietet ihren Mandanten bei Bedarf auch ein Team von mehreren spezialisierten Anwälten, so dass auch größere Fälle mit mehreren Angeklagten problemlos koordiniert und bearbeitet werden können.
Warum zum Fachanwalt?
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Die Tatvorwürfe im Drogenstrafrecht sind nicht im Strafgesetzbuch (StGB) formuliert, sondern im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Verteidigung beim Vorwurf BtMG-Verstoß setzt gerade beim Rechtsanwalt spezielle Kenntnisse voraus.
Spezialisiert
In Berlin und anderen Bundesländern gibt es Staatsanwälte und Richter, die nur Fälle aus dem Bereich Drogendelikte bearbeiten. Um eine „Waffengleichheit“ zu gewährleisten ist es um so wichtiger, daß jeder Beschuldigte in einem BtM-Verfahren einen spezialisierten Rechtsanwalt als Verteidiger hat.
Einsatz
Als Fachanwälte für Strafrecht haben wir uns das Betäubungsmittelstrafrecht bewusst als Tätigkeitsbereich ausgesucht. Es ist ein Rechtsgebiet, in dem man als Verteidiger für seinen Mandanten viel erreichen kann. Wir bilden uns regelmäßig weiter und gewährleisten unseren Mandanten ein engagiertes Team an Anwälten.
Kontakt
Pohl & Marx
Rechtsanwälte
Kurfürstenstraße 130
10785 Berlin
Tel. 030 – 526 70 93 0
Fax 030 -526 70 93 22
Montag bis Freitag 7-19 Uhr