Amphetamin
Amphetamin (Speed, Pep usw.) - BTMG Verstoss
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Die synthetische Droge Amphetamin gehört zur Gruppe der Stimulanzien, ähnlich wie Kokain oder Metamphetamin.
Amphetamin wurde Anfang des 20. Jahrhunderts unter dem Markennamen „Benzedrin“ auf den Markt gebracht und war leicht zugänglich (wie Aspirin heutztage). Selbst das später synthetisierte noch stärker wirkende Methamphetamin war für jedermann als „Pervitin“ frei erhältlich. Im zweiten Weltkrieg wurden große Mengen davon hergestellt und überwiegend von Soldaten konsumiert, um länger wach bleiben zu können. Als dann offensichtlich wurde, dass Amphetamine ein hohes Abhängigkeitspotential besitzen, wurden der Verkauf und die Verordnung von Amphetaminen weltweit beschränkt.
Eine frühzeitige Vorbereitung und Verteidigung des Betroffenen wirkt sich in aller Regel positiv auf das Strafverfahren aus. Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen wir über die notwendigen vertieften Kenntnisse im Betäubungsmittelstrafrecht und beraten unsere Mandanten im Hinblick auf alle rechtlichen Möglichkeiten.
Lautet der Vorwurf auf BtMG Verstoss, muss man – wie auch bei allen anderen Drogen – zwei Verfahren im Blick behalten:
Verfahren
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Ermittlungsverfahren
Polizei und Staatsanwaltschaft haben Amphetamin als eine Droge eingestuft, die aufgrund eines hohen Abhängigkeitspotentials einer strengen Strafverfolgung bedarf.
Ein Ermittlungsverfahren muss aber nicht zwangsläufig mit einem Gerichtsverfahren enden – es ist vielmehr die Aufgabe eines Fachanwaltes für Strafrecht, gemeinsam mit seinem Mandanten darauf hinzuwirken, dass das Verfahren gegebenenfalls anders beendet wird. In manchen Fällen kommt durchaus noch eine
Einstellung des Verfahrens (gegebenenfalls gegen Geldauflage)
oder ein
Strafbefehl (keine öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht)
in Betracht. Anders verhält es sich beim Überschreiten der nicht geringen Menge. In aller Regel hat man als Betroffener mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft und einem Gerichtsprozeß zu rechnen.
Der Wirkstoffgehalt bei Betäubungsmitteln wird in der Regel anhand eines Gutachtens festgestellt. Eine Schätzung ist nur unter ganz engen Voraussetzungen angezeigt. Sollte das Amphetamin etwa nicht sichergestellt worden sein, so muss das Gericht die Qualität durch ergänzende Feststellungen einschätzen, wie etwa anhand des Verkaufspreises, der Herkunft oder der Beurteilung durch andere Tatbeteiligte.
Amphetamin (Speed, Pep)
Bestimmung der nicht geringen Menge
10 g Amphetaminbase
Grenzwert
Im Rahmen der Strafverteidigung muss man wohl oder übel auch das Verwaltungsverfahren im Blick behalten. Es macht für den Betroffenen einen großen Unterschied, ob er sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft über das Konsumverhalten geäußert hat.
Mit dem Konsumverhalten stellt die Verwaltungsbehörde die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in automatisch Frage un leitet alle notwendigen Schritte gegen den Betroffenen zum Entzug der Faherlaubnis ein. Ein „Rabatt“ im Strafverfahren kann teuer erkauft sein, wenn man unnötig viel gegenüber der Polizei eingeräumt hat. Hier ist das notwendige Fingerspitzengefühl eines Rechtsanwaltes gefragt, im Rahmen einer Verteidigung mit den erlaubten Mitteln das beste Ergebnis zu erzielen. Eine sorgfältige Planung ist unumgänglich.
Nachweiszeiten
Blut und Urin
Nachweiszeiten sind von vielen Umständen abhängig ( z.B. Konsumhäufigkeit). Zur Orientierung:
Nach der letzten Einnahme im Blut / Serum: zwischen 8 und 34 h Std.
Nach der letzten Einnahme im Urin: 1 – 4 Tage
Vollumfängliche Vertretung
Ein Anwalt kümmert sich um den Schriftverkehr mit der Polizei
Der Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht.
Strafverfahren und Verwaltungsverfahren werden abgestimmt.