Drogen im Internet

Drogen im Internet bestellt - shiny flakes und andere Verfahren

Das „shiny-flakes“ Verfahren hat für Aufsehen gesorgt. Polizei und Staatsanwaltschaft ist es gelungen, im virtuellen Netz den Bestellungen von Drogen strafrechtlich entgegenzutreten. Dabei stellte sich heraus, dass die Ermittlungsbehörde den Markt im Internet schon länger beobachtet.

Alles fing relativ unspektakulär an: Ein Rauschgiftkommissariat hat sich regelmäßig mit der DHL ausgetauscht, was für Sendungen eigentlich tagtäglich durch die Verteilerzentren geleitet werden.  Besondere örtliche Auffälligkeiten machten dabei die Ermittler stutzig. Insbesondere Berlin tauchte als Absendeort verstärkt auf, aber auch Orte an der holländischen Grenze (Stralen, Kleve, Geldern u.a.). Allesamt hatten nur eine Empfängeradresse, nämlich Leipzig. So nahm das Ermittlungsverfahren seinen Lauf, und Polizei und Staatsanwaltschaft intensivierten die Ermittungen…mit dem bekannten Ergebnis.

In der näheren Vergangenheit erfreut sich ein Fachbegriff großer Beliebtheit bei der Staatsanwaltschaft, weil er für die neue Unternehmensstruktur im Internet steht: „Underground Economy Foren“.

Was bedeutet das für Besteller und Abnehmer im Internet?

Mit zeitlicher Verzögerung nimmt die Polizei jetzt die Betseller ins Visier und leitet Ermittlungsverfahren gegen alle Beteiligten Personen ein. Die Betroffenen erhalten eine Vorladung von der Polizei und werden in den Status des Beschuldigten gehoben.

Tatvorwurf: BTMG Verstoss

Bestellungen im Internet von:

Haschisch, Amphetamin, Ecstasy-Tabletten, MDMA, LSD Trips, Crystal, Marihuana

Bestellungen im Darknet

Polizei und Staatsanwaltschaft beobachten den Markt schon länger

Auch wenn man den Ermittlungsbehörden manchmal nachsagt, dass sie nicht über die modernste Technik verfügen, bedeutet das nicht, dass das Darknet nicht bereits im Visier der Ermittlungsbehörden ist. Das Internet ist schon oft zum Schauplatz von Verbrechen geworden ist, die auch von den Ermittlungsbehörden und Gerichten langsam wahrgenommen werden. Die Betroffenen vertrauen dabei auf die relative Sicherheit, die die Anonymität des Darknet und die Bezahlung mit Bitcoins bieten.

Beobachtet man in den vergangenen Monaten die Arbeit der verschiedenen Landeskriminalämter, so merkt man schnell, dass sich die meisten der wachsenden Rolle des Darknet durchaus bewusst und wissen, dass es eine große Rolle in der strafrechtlichen Praxis spielt.

Vorladung als Beschuldigter

BTM Verstoss Anwalt Berlin

Gehen Sie nicht zur Polizei, bzw. äußern Sie sich nicht! Nutzen Sie Ihr Schweigerecht!

Machen Sie nicht den Fehler und probieren durch Gespräche mit der Polizei den Vorwurf aus der Welt zu räumen. Es handelt sich um geschulte Ermittler, die ihren Job verstehen. Machen Sie sich klar, dass es einen Tatverdacht gegen Sie gibt, und eben diesen Verdacht versuchen die Polizeibeamten zu beweisen.

Sie haben das Recht zu schweigen, also nutzen Sie diese Möglichkeit auch. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ihnen das Schweigen negativ ausgelegt werden könnte. In der täglichen Praxis ist es jedoch völlig normal, dass sich der Beschuldigte nicht zum Tatvorwurf äußert.

Was der Anwalt für Sie unternimmt

Der Anwalt übernimmt die Gespräche mit der Polizei

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht beantragen wir bei dem Vorwurf BTMG Verstoss zunächst immer Akteneinsicht. Wir zeigen die Vertretung unserer Mandanten gegenüber der Polizei an und teilen den Beamten mit, so dass Sie den Termin zur Vorladung nicht wahrnehmen werden.

Sie müssen sich als Betroffener nicht um den Schriftverkehr kümmern. Alle notwendigen Schritte werden durch einen Anwalt ausgeführt. Liegt die Ermittlungsakte vor, bespricht sich der Anwalt mit seinem Mandanten und legt die weitere Vorgehensweise fest.

Als Anwälte sind wir stets bemüht, den Verfahrensaugang so positiv wie möglich für unsere Mandanten zu gestalten. Eine Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren ist dabei unser oberstes Ziel, solange der Sachverhalt diese Möglichkeit hergibt.

Mögliche Rechtsfolgen

Strafrecht

Rechtsfolgen:

Einstellung gegen Geldauflage
Geldstrafe
Freiheitsstrafe

Verwaltungsrecht

Rechtsfolgen:

Verlust Führerschein/ Fahrerlaubnis
Anordnung MPU

Strafverfahren wegen BTMG Verstoss

Ein Strafverfahren muss nicht immer mit einem Hauptverhandlung vor Gericht enden – es ist die Aufgabe eines Anwalts darauf hinwirken, dass das Verfahren gegebenenfalls anders beendet wird. In manchen Fällen kommt durchaus noch eine

Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

oder

ein Strafbefehl

in Betracht. Anders verhält es sich beim Überschreiten der nicht geringen Menge. In aller Regel ist dann mit einer Anklage und einem Gerichtsprozeß zu rechnen.

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Verwaltungsverfahren: Führerschein und Fahrerlaubnis

Im Rahmen der Strafverteidigung muss man auch den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis im Blick behalten. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft dahingehend geäußert hat, dass man die Droge nicht nur erworben und besessen hat, sondern auch konsumiert hat.

Mit dem Konsum stellt die Verwaltungsbehörde rereglmäßig die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage un leitet unverzüglich alle notwendigen Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein. Eine voreilige Äußerung im Strafverfahren kann im Hinblick auf den Führerschein teuer erkauft sein. Im Rahmen einer Akteneinsicht kann man das Vorgehen planen und somit dohende Konsequenzen noch abwenden.

Verhalten im Hinblick auf Führerschein und Fahrerlaubnis:

Berücksichtigen Sie von Beginn an alle Verfahren, die in Betracht kommen. Denkt man als Betroffener hier zu kurz, kann aus einem erfolgreichen Strafverfahren schnell ein unangenehmes Verwaltungsverfahren werden. Hier liegt die Herausforderung für den Anwalt. Gemeinsam mit seinem Mandaten muss man planen, wie man sich Strafverfahren verhält.