Erwerb und Besitz von Ecstasy - BTMG Verstoss

Bei Ecstasy handelt es sich um die chemische Verbindung

3,4-Methylendioxy-N-Metylamphetamin,

kurz MDMA.

Ecstasy wurde bereits 1912 in den USA entdeckt. Zunächst wurde es als Appetitzügler eingesetzt. Erst seit Ende der 80`er Jahre gewann Ecstasy im Drogenstrafrecht immer mehr an Bedeutung. Es wurde eine regelrechte Design-Droge. Ecstasy ist ebenso illegal wie Heroin oder Kokain und wird als harte Droge eingestuft. Als Betroffener kann man zu einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe verurteilt werden. Besitz und Abgabe werden von den Strafgerichten streng geahndet.

Lautet der Vorwurf auf BtMG Verstoss, kommt der Strafverteidigung eine wichtige Rolle zu. Eine frühzeitige Vorbereitung und Verteidigung des Betroffenen wirkt sich in aller Regel positiv auf das Strafverfahren aus. Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über die notwendigen vertieften Kenntnisse im Betäubungsmittelstrafrecht und berät seinen Mandanten im Hinblick auf alle rechtlichen Möglichkeiten.

Wird man als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf BtMG Verstoss geführt, muss man  – wie auch bei allen anderen Drogen – zwei Verfahren im Blick behalten:

Behalten Sie alle Verfahren im Blick

Strafrecht

Rechtsfolgen:

Einstellung gegen Geldauflage
Geldstrafe
Freiheitsstrafe

Verwaltungsrecht

Rechtsfolgen:

Verlust Führerschein/ Fahrerlaubnis
Anordnung MPU

Vorwurf BtMG Verstoss – erst mit einem Rechtsanwalt beraten:

Machen Sie als Beschuldigter gegenüber der Polizei von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile, niemand bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft darf Ihnen Ihr Schweigen negativ auslegen. Beraten Sie sich zunächst mit einem Fachanwalt für Strafrecht über das weitere Vorgehen.

Wir beantragen zunächst Akteneinsicht für unsere Mandanten, damit wir uns gemeinsam einen Überblick über den Vorwurf verschaffen können. Erst im Anschluss daran wird das weitere Vorgehen festgelegt.

Strafverfahren wegen BTMG Verstoss bei Ecstasy/ MDMA

Polizei und Staatsanwaltschaft haben Ecstasy bzw. MDMA schon vor Jahren als eine Droge eingestuft, die einer strengen Strafverfolgung bedarf. Das ist den Umstand geschuldet, dass gerade der Begriff Ecstasy für eine sogenannte „Design – Droge“ schlechthin steht.

Das Strafverfahren muss aber nicht immer mit einem Gerichtsverfahren  enden – es ist die Aufgabe eines Fachanwaltes für Strafrecht,darauf hinwirken, dass das Verfahren gegebenenfalls anders beendet wird. In manchen Fällen kommt durchaus noch eine

Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

oder ein

Strafbefehl

in Betracht. Anders verhält es sich beim Überschreiten der nicht geringen Menge. In aller Regel ist dann mit einer Anklage und einem Gerichtsprozeß zu rechnen.

Bestimmung der Menge bei Ecstasy/ MDMA

Der Wirkstoffgehalt bei sichergestellten Betäubungsmitteln wird grundsätzlich durch Gutachten eines Sachverständigen festgestellt. Eine Schätzung ist in diesem Zusammenhang nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig. Sollte das Ecstasy etwa nicht sichergestellt worden sein, muss die Qualität durch ergänzende Feststellungen geschätzt werden, wie etwa anhand des Verkaufspreises, der Herkunft oder der Beurteilung durch andere Tatbeteiligte.

Ecstasy - MDMA

Bestimmung der nicht geringen Menge

30 Gramm MDMA Base

Grenzwert

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Verwaltungsverfahren: Führerschein und Fahrerlaubnis

Im Rahmen der Strafverteidigung muss man auch das Verwaltungsverfahren im Blick behalten. Es macht einen großen Unterschied, ob man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft dahingehend geäußert hat, dass man die Droge nicht nur erworben und besessen hat, sondern auch konsumiert hat.

Mit dem Konsum stellt die Verwaltungsbehörde die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage un leitet alle notwendigen Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein. Ein „Rabatt“ im Strafverfahren kann teuer erkauft sein, wenn man unnötig viel erzählt hat. Es ist das notwendige Fingerspitzengefühl gefragt, um das beste Ergebnis zu erzielen. Eine sorgfältige Planung ist unumgänglich.

Verhalten im Hinblick auf Führerschein und Fahrerlaubnis:

Berücksichtigen Sie als Betroffener von Beginn an alle Verfahren, die in Betracht kommen. Denkt man hier zu kurz, kann aus einem erfolgreichen Strafverfahren schnell ein schmerzhaftes Verwaltungsverfahren resultieren. Hier liegt die Herausforderung für den Strafverteidiger. Gemeinsam mit seinem Mandaten muss man abwägen, wie man sich zu dem Strafverfahren einlässt. Die Vertretung des Mandanten ist hier jedesmal individuell anzupassen.