Vorwurf BTMG Verstoss - Drogen aus der Praxis im Überblick
Cannabis, Gras, Haschisch, Marihuana
Ein Großteil der Verfahren in der Praxis betreffen Cannabis. Auch wenn die Droge gesellschaftlich mittlerweile fast schon anerkannt ist, sieht das Betäubungsmittelgesetz strenge Strafen vor. Diese Diskrepanz muss man als Beschuldigter akzeptieren und seine Verteidigung danach ausrichten.
Kokain
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte klassifizieren Kokain als „harte Droge“. Im Gegensatz dazu wird Cannabis als „weiche Droge“ eingestuft. Die Folgen aus dieser Unterscheidung kann man sich einfach herleiten: Der Vorwurf BTMG Verstoss mit einer harten Droge wird strenger und härter verfolgt. Im Hinblick auf Führerschein und Fahrerlaubnis gibt es zudem Unterschiede zu berücksichtigen.
Ecstasy - MDMA
Ecstasy (XTC, E usw.) gilt mehr oder weniger als Klassiker der Design-Droge. In bestimmten Szenebereichen weit verbreitet, genießt Ecstasy bei den Strafverfolgungsbehörden keinen guten Ruf. Ecstasykonsum bewirkt laut Studien zwar keine körperlichen Entzugserscheinungen, jedoch besteht die Gefahr eine psychische Abhängigkeit zu entwickeln.
Amphetamin - Speed, Pep
Bei dauerhaftem Konsum oder hoher Potenz der Substanz können Amphetamine erhebliche, auch unerwünschte Nebenwirkungen auslösen. Das ist der Grund, warum z.B. auch Speed als harte Droge eingestuft wird. Proben weisen oft zahlreiche Synthesenebenprodukte auf, welche vor allem bei hohen Dosen toxisch sind und gesundheitsschädigend wirken können. Damit erklärt sich auch der hohe Verfolgungseifer der Ermittlungsbehörden.