Vorwurf BTMG Verstoss - Drogen aus der Praxis im Überblick

Cannabis, Gras, Haschisch, Marihuana

Ein Großteil der Verfahren in der Praxis betreffen Cannabis. Auch wenn die Droge gesellschaftlich mittlerweile fast schon anerkannt ist, sieht das Betäubungsmittelgesetz strenge Strafen vor. Diese Diskrepanz muss man als Beschuldigter akzeptieren und seine Verteidigung danach ausrichten.

In diesem Bereich gewinnt der sogenannte Wirkstoffgehalt (THC) an Bedeutung. Er definiert die sogenannte „nicht geringe Menge„. Eine Überschreitung bedeutet eine höhere Strafe. Verwechseln darf man diese Begrifflichkeit allerdings nicht mit der „geringen Menge„, die evt. noch zu einer Einstelllung des Verfahrens führt.

Kokain

Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte klassifizieren Kokain als „harte Droge“. Im Gegensatz dazu wird Cannabis als „weiche Droge“ eingestuft. Die Folgen aus dieser Unterscheidung kann man sich einfach herleiten: Der Vorwurf BTMG Verstoss mit einer harten Droge wird strenger und härter verfolgt. Im Hinblick auf Führerschein und Fahrerlaubnis gibt es zudem  Unterschiede zu berücksichtigen.

Lautet der Vorwurf bei Kokain auf BTMG Verstoss, so wird der Rechtsanwalt in der Regel erst über eine Akteneinsicht die Sach- und Rechtslage einschätzen können. Eine Überprüfung des Tatvorwurfs bringt oftmals positive Aspekte für die Verteidigung hervor. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht, um diese Argumente auch zu nutzen.

Ecstasy - MDMA

Ecstasy (XTC, E usw.) gilt mehr oder weniger als Klassiker der Design-Droge. In bestimmten Szenebereichen weit verbreitet, genießt Ecstasy bei den Strafverfolgungsbehörden keinen guten Ruf. Ecstasykonsum bewirkt laut Studien zwar keine körperlichen Entzugserscheinungen, jedoch besteht die Gefahr eine psychische Abhängigkeit zu entwickeln.

Auch wenn man Ecstasy oftmals „nur“ als Partydroge versteht, so kommt ihr in der Praxis immernoch eine große Bedeutung zu. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte sind nicht gewillt, die Droge auf die leichte Schulter zu nehmen. Häufig wird der Handel (Ankauf und Verkauf) als Tatvorwurf erhoben.

Amphetamin - Speed, Pep

Bei dauerhaftem Konsum oder hoher Potenz der Substanz können Amphetamine erhebliche, auch unerwünschte Nebenwirkungen auslösen. Das ist der Grund, warum z.B. auch Speed als harte Droge eingestuft wird. Proben weisen oft zahlreiche Synthesenebenprodukte auf, welche vor allem bei hohen Dosen toxisch sind und gesundheitsschädigend wirken können. Damit erklärt sich auch der hohe Verfolgungseifer der Ermittlungsbehörden.

Speed war lange Zeit eine unbekannte Größe auf dem Drogenmarkt – in den vergangenen Jahren konnte man in der Praxis einen deutlichen Anstieg der Verfahren beobachten. Häufig geht es hier um den Kauf und Verkauf der Droge.