Drogen im Straßenverkehr
Entzug der Fahrerlaubnis bzw. Verlust des Führerscheins bei Drogen im Straßenverkehr
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Der Führerschein ist für jedermann ein wichtiger Bestandteil des Lebens. Sei es, dass er eine gewisse Mobilität gewährleistet, oder aber schlichtweg von existenzieller Bedeutung für den Betroffenen ist, da man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.
Wie verhält es sich nun, wenn man zum Beispiel einen Joint geraucht hat, von der Polizei angehalten wurde und der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit vorliegt? Was passiert mit dem Führerschein bzw. der Fahrerlaubnis?
Wir geben Ihnen auf dieser Seite wichtige Informationen, die Sie als Betroffener unbedingt berücksichtigen sollten – andernfalls fällt die Zeit ohne Führerschein lang aus.
Die Verfahren im Überblick
In der täglichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass man als Betroffener alle anstehenden Verfahren durcheinander bringt. Das ist kein Wunder, denn kaum einer unterscheidet hier die unterschiedlichen Behörden, die tätig werden.
Dabei muss man aber unbedingt berücksichtigen, dass sowohl die Polizei (als Bußgeldstelle) als auch die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) zwei völlig unterschiedliche Ziele verfolgen.
Für das jeweilige Verfahrne gelten Besonderheiten. Berücksichtigt man diese nicht, verliert man wertvolle Zeit bzw. Geld.
Überblick behalten!
Jedes Verfahren hat seine Besonderheiten – was für das eine Verfahren von Vorteil ist, kann Sie in dem anderem Verfahren teuer zu stehen kommen. Hier ist eine sorgfältige Trennung gefragt. Der Rechtsanwalt hat alle Verfahren im Blick, so dass man vermeintlichen Stolperfallen ausweichen kann:
Strafverfahren
Bußgeldverfahren
Verwaltungsverfahren
Strafverfahren
Bußgeldverfahren
Verwaltungsverfahren
Strafverfahren
Positive Beeinflussung des Strafverfahrens durch den Betroffenen
Auf den ersten Blick sind die Betroffenen der Auffassung, dass der Sachverhalt der Drogenfahrt klar ist und man sowieso kaum was machen könne. Doch da täuscht man sich. Auch wenn man als Fahrer auf frischer Tat ertappt worden ist, kann man an der Höhe der Strafe und insbesondere auch an der Dauer zu erwartenden Führerscheinsperre ansetzen. Zu unserem Bedauern erleben wir es in der Praxis immer wieder, dass der Beschuldigte tatenlos auf die Hauptverhandlung wartet und den Kopf in den Sand steckt.
Ein Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen zur Seite. Er vertritt Sie nicht nur, er berät Sie auch aktiv auf Ihre Möglichkeiten hin. Es versteht sich von selbst, dass das bestmögliche Ergebnis unser erklärtes Ziel ist.
Bei einer Vorladung als Beschuldigter gilt:
Vorladung als Beschuldigter
Schriftliche Stellungnahme
Drogenfahrt ohne Unfall
§ 316 StGB - Geldstrafe oder Freiheisstrafe
Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist
Einfache Drogenfahrt ohne Unfall
Wurde der Beschuldigte erstmalig mit Drogen im Straßenverkehr erwischt und ist es zu keinem Unfall gekommen, so muss mit einer Verurteilung wegen einer Drogenfahrt gemäß § 316 StGB gerechnet werden.
In der Regel muss man mit einer Geldstrafe in Höhe von 30 bis 90 Tagessätzen und einer Führerscheinsperre von insgesamt 12 bis 15 Monaten rechnen. Sollte der Führerschein vorläufig sichergestellt oder beschlagnahmt worden sein, wird diese Zeit in die gesamte Sperrfrist mit eingerechnet. Im Gegensatz zur Fahrt unter Einfluss von Alkohol gibt es keine absolute Fahruntüchtigkeit. Zu dem Nachweis von Cannabis (THC, Haschisch), Extasy, Kokain, Heroin, oder Amphetaminen muss auch noch der Nachweise der sogenannten Fahruntüchtigkeit von den Ermittlungsbehörden geführt werden. Nur wenn beides mit entsprechendem Beweismaterial belegbar ist, darf eine Verurteilung wegen einer Drogenfahrt erfolgen.
Drogenfahrt mit Unfall
§ 315c StGB - Geldstrafe oder Freiheisstrafe
Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist
Drogenfahrt mit Unfall
Sollte es während einer Drogenfahrt zu einem Unfall gekommen sein, wird die Anklage gegebenenfalls auf Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB lauten. Bei einer Verurteilung gemäß § 315c StGB muss der Angeklagte mit einer Geldstrafe in Höhe von circa 60 bis 150 Tagessätzen und einer Führerscheinsperre von insgesamt 15 bis 18 Monaten rechnen, sofern er erstmalig auffällig geworden ist.
Bußgeldverfahren
Keine Zeit verlieren im Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren wird von den meisten Betroffenen stiefmütterlich behandelt. Es genießt keine große Aufmerksamkeit, meinen die Betroffenen doch immer wieder, dass das Verfahren gelaufen sei.
Was dabei nicht berücksichtigt wird ist der Umstand, dass bereits zu diesem Zeitpunkt die Planung für ein mögliches Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen muss, bzw. die Wiederlangung der Fahrerlaubnis geplant werden will.
Ein Fachanwalt für Strafrecht übernimmt auch hier die Vertretung und Beratung seines Mandanten. Wir geben Ihnen Auskunft über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und planen das weitere Vorgehen.
Grenzwerte
Grenzwerte im Bußgeldverfahren
THC
THC 1 ng/ml
Kokain
10 ng/ml oder 75 ng/ml BZE im Blutserum
Amphetamin
25 ng/ml Amphetamin
MDMA
25 ng/ml MDE
Morphin
25 ng/ml Morphin
Welche Wirkstoffe in welchen Drogen?
Cannabis= THC | Heroin= Morphin | Kokain= BZE | MDMA= Ecstasy | Amphetamin= Amphetamine
Bußgeldkatalog - Rechtsfolgen bei Drogen im Verkehr
1. Verstoß
Rechtsfolgen
500,00 EUR + 2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
Wiederholter Verstoß (Nr.2)
Rechtsfolgen
1.000,00 EUR + 2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
Wiederholter Verstoß (Nr.3)
Rechtsfolgen
1.500,00 EUR + 2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
Verwaltungsverfahren
Entzug der Fahrerlaubnis - Neubeantragung
Mit dem Konsum stellt die Verwaltungsbehörde in aller Regel die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bei dem Betroffenen in Frage und leitet alle notwendigen Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein.
Dabei stellt sich zunächst die Frage, welche Droge konsumiert worden ist. Bei Cannabis als „weiche Droge“ gibt es andere Rechtsfolgen als etwa bei Kokain oder Speed (harte Drogen). Das Konsummuster kann dem Betroffenen hier vielleicht noch einen kleinen Spielraum eröffnen. Eine rechtliche Möglichkeit, die man als Betroffenenr nicht unnötig aufgeben sollte.
Grenzwerte
Grenzwerte und deren Bedeutung
Grenzwerte spielen auch hier eine wichtige Rolle – aber Vorsicht! Im Verwaltungsverfahren werden die Werte in jedem Sachverhalt einzeln gewürdigt.
Anhand der Werte kann die Behörde dem Betroffenen ein Kosummuster zuordnen. Hier werden Unwahrheiten im Sachvortrag des Betroffenen sofort offengelegt.
Cannabis
THC, THC COOH. THC OH
THC COOH 75 ng/ml
THC OH > 0 ng/ml
Kokain
Kokain, Benzoylecgonin
Benzoylecgonin 75 ng/ml
Kokain 10 ng/ml
Amphetamin
Amphetamin 25 ng/ml
MDMA
MDMA 25 ng/ml
Maßnahmen
Ärztliches Gutachten und MPU (umgangssprachlich: Idiotentest)
Ein Ärztliches Gutachten umfasst neben labortechnischen Untersuchungen auch Feststellungen über den allgemeinen Gesundheitszustand des Betroffenen, wie etwa den Bewegungsapparat, das Nervensystem, die Sinnesfunktionen, die „psychische Verfassung“, die Reaktionsfähigkeit und die Belastbarkeit.
In der Regel wird der Betroffene verpflichtet, mehrere (ein bis drei) Drogenscreenings (Urinanalyse) vornehmen zu lassen. Neben den oben genannten Untersuchungen wird der Arzt auch ein Gespräch mit dem Betroffenen führen. Der Arzt möchte in diesem Gespräch herausfinden, in welcher Form konsumiert wird (gelegentlich oder regelmäßig). Das ärztliche Gutachten wird eingesetzt, um fachmedizinisch zu klären, welche Konsumform genau bei dem Fahrerlaubnisinhaber vorliegt.
Ist der Führerschein im Zusammenhang mit Drogen entzogen worden, erfolgt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht von selbst. Die Führerscheinstelle macht eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von bestimmten Voraussetzungen abhängig, so etwa von einem positiven MPU-Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Die Aufgabe eines jeden MPU-Gutachtens ist es, der Führerscheinstelle eine möglichst genaue Prognose darüber abzugeben, ob der Betroffene auch in Zukunft mit Drogen im Straßenverkehr auffällig werden könnte. Deshalb wird man vor allem im psychologischen Untersuchungsgespräch – welches für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von besonderer Bedeutung ist – mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert.
Der Fachanwalt
Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt
Der Rechtsanwalt wird Sie nicht nur einfach vertreten, er wird Ihnen als Betroffener auch beratend zur Seite stehen. Wir kümmern uns
um den Schriftverkehr,
den Ablauf des Verfahrens und
stellen die notwendigen Kontakte her.
Es ergeben sich im Laufe eines Verfahrens immer wieder Situationen, in denen man meint, den Überblick zu verlieren. Ihr Rechtsanwalt behält den Überblick und stellt Ihnen zudem alle rechtlichen Möglichkeiten vor, die Sie positiv für sich nutzen könne.