Legal Highs
Strafbarkeit beim Verkauf, Erwerb oder Besitz von Legal Highs - BTMG Verstoss
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Der Handel mit „Legal Highs“ / Kräutermischungen hat in den letzten Jahren in einer Vielzahl von Fällen die Gerichte und auch den Gesetzgeber beschäftigt. In Hinblick auf die Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestaltet sich die Verfolgung wie ein „Katz-und-Maus-Spiel“. Sobald die Anlage II zum BtMG in Hinblick auf das jeweils aktuell im Markt verwendete synthetische Cannabinoid angepasst wurde, reagierte der Markt mit einer dem BtMG nicht unterfallenden Variante. Die Ermittlungsbehörden sind in der Vergangenheit dazu übergegangen, eine alternative Strafbarkeitsvariante zu finden.
Welche strafrechtlichen Vorwürfe werden erhoben?
Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)?
Zunächst schien ein Verstoß gegen das § 95 I Nr.1 AMG ein möglicher Weg in der Ahndung von strafbaren Handlungen zu sein. Es dauerte jedoch nicht lange, und der der EuGH (auf Vorlage des Bundesgerichtshofes) stellte fest, dass diese Stoffe nicht der dem AMG zugrundeliegenden Richtlinie 2001/83/EG in der geänderten Fassung durch die Richtlinie 2004/27/EG unterfallen. Eben dieser rechtlichen Auffassung schloss sich der Bundesgerichtshof in der Folge an und verneinte die Strafbarkeit nach dem AMG.
Strafbarkeit nach dem dem vorläufigen Tabakgesetz (VTabakG)?
Es kam der Gedanke auf, ob diese Stoffe, die zum Rauchen bestimmt sind, einer Strafbarkeitnach §§ 52 II Nr. 1, 20 I 1 Nr. 1, 2 VTabakG unterliegen. Dies verneinten der 2. und der 3. Strafsenat des BGH. Es wird vom 5. Strafsenat aber bejaht und ist Gegenstand einer Vorlage an den Großen Senat. Die Entscheidung bleibt abzuwarten.
Referentenentwurf: Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung psychoaktiver Stoffe (NpSG)
Zeitgleich wurde ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz – NpSG) eingebracht, der diese vermeintliche „Lücke“ schließen soll.
Strafbarkeit wegen gemeingefährlicher Vergiftung, § 314 Absatz 1 Nr. 2 StGB?
Ganz aktuell stellte sich die Frage nach einer Strafbarkeit gemäß § 314 I Nr. 2 StGB. Der Wortlaut ist in zutreffender Weise im Sinne der oben genannten Ausführungen des Gerichts teleologisch zu reduzieren, so die Meinung des Landgerichts Kaiserslautern.
Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Der Klassiker – wenn die Zusammensetzung der Legal Highs unter die Anlage II des BtMG fällt, droht eine Strafe aus dem BtMG.
Legal Highs - Strafbarkeit
Möglichkeiten der Strafverfolgung
Legal Highs
Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit Legal Highs
Aktuell werden viele Ermittlungsverfahren im Hinblick auf Legal Highs geführt. Letztere werden als Badesalze, Lufterfrischer oder Kräutermischungen deklariert und im Internet als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen angeboten. Polizei und Staatsanwaltschaft vermuten hinter den extravaganten Namen wie „Bonzai Summer Boost“ oder „Amazonas Vanilla“ jedoch harte Drogen. Was so harmlos klingt, kann schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.
Es ist das erklärte Ziel der Ermittlungsbehörden, den Handel mit illegalen Substanzen zu unterbinden. Konsumenten sollen und müssen demnach geschützt werden, da aufgrund der fehlenden Deklarierung eine Wirkung überhaupt nicht eingeschätzt werden könne.
Strafverfahren im Hinblick auf Legal Highs
Vorladung als Beschuldigter
Schriftliche Stellungnahme
Vorladung als Beschuldigter
Gehen Sie nicht zur Polizei, bzw. äußern Sie sich nicht! Nutzen Sie Ihr Schweigerecht!
Viele der unter dem Begriff Legal Highs vermarkteten Wirkstoffe sind inzwischen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestellt. Es werden allerdings ständig neue Substanzen entwickelt. Dem konkreten Verbot einzelner Substanzen geht ein aufwendiges Prüfverfahren voraus.
Juristisch gestaltet sich das Ermittlungsverfahren hier in der Regel sehr kompliziert. Unnötige Stellungnahmen erschweren gegebenenfalls die Verteidigung. Was der Betroffene vielleicht anfangs gut gemeint hat, kann ihm am Ende teuer zu stehen kommen.
Machen Sie als Beschuldigter von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Das Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt, es handelt sich um ein elementares Recht des Beschuldigten.
Was der Anwalt für Sie unternimmt
Der Anwalt übernimmt die Gespräche mit der Polizei
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir unsere Mandanten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Beratung im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage ist entscheident. Dabei spielt die Akteneinsicht eine große Rolle.
Gibt der Sachverhalt die Möglichkeit her, so sind wir als Anwälte stets darum bemüht, den Verfahrensaugang so positiv wie möglich für unsere Mandanten zu gestalten. Dabei ist eine Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren in der Regel unser oberstes Ziel.
Mögliche Rechtsfolgen
Strafrecht
Verwaltungsrecht
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Im Rahmen eines Strafverfahrens rückt auch den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in den Fokus der Ermittlungen.
Die Verwaltungsbehörde kann bei gewissen Anhaltspunkten die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bei dem Betroffenen in Frage stellen und unverzüglich alle notwendigen Schritte zum Entzug der Faherlaubnis einleiten. Eine voreilige Äußerung im Strafverfahren kann den Betroffenen also teuer zu stehen kommen. Im Rahmen einer Akteneinsicht kann man das Vorgehen planen und unliebsamen Überrschungen aus dem Weg gehen.