Informationen zu den Kosten

Beauftragt man einen Rechtsanwalt, sind damit Kosten verbunden. Dies gilt natürlich erst recht, wenn man sich einen auf das Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt herausgesucht und beauftragt hat.

Für uns ist es aber auch selbstverständlich, dass jeder Mandant vorab wissen möchte, was genau seine individuelle Verteidigung kostet. In den meisten Fällen können wir Ihnen nach dem ersten Beratungsgespräch konkrete Auskunft zu der Kostennote nennen.

In der Regel arbeiten wir mit Pauschalhonoraren, die auf den jeweiligen Sachverhalt angepasst sind.

Pauschalhonorar

Der strafrechtliche Vorwurf BtM-Verstoss kann sehr vielfältig sein. Jeder fall erfordert einen anderen zeitlichen und persönlichen Aufwand. Die Höhe der Anwaltsvergütung ist daher vom Einzelfall abhängig.

In der Regel vereinbaren wir mit unseren Mandanten eine Pauschale für zwei unterschiedliche Verfahrensabschnitte: Zunächst für das Ermittlungsverfahren und dann für Gerichtstermine.

In einem ersten unverbindlichen Anbahnungsgespräch klären wir unsere Mandanten über die Kosten auf und gewährleisten so eine Kostentransparenz. So vermeiden Sie versteckte Kosten und wissen von Beginn an, mit welchem Honorar Sie zu rechnen haben.

Pflichtverteidiger

Bei dem Vorwurf BTM-Verstoss gibt es Sachverhalte, in denen ein Fall der notwendigen Verteidigung gem. § 140 StPO vorliegt. Das Gesetz spricht dann von einer sogenannten Pflichtverteidigung.

Das gilt z.B. bei Verhaftungen, oder aber bei einer Anklage mit dem Vorwurf eines schwerwiegenden BtM-Verstosses (zum Beispiel beim Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge).

Das gesetz sieht vor, dass der Angeklagte in so einem Fall einen Verteidiger haben muss. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Angeklagte Geld hat und vermögend ist oder nicht. Es geht allein um die Schwere des Tatvorwurfs.

Unsere Rechtsanwälte übernehmen Fälle als Pflichtverteidiger, sofern es unsere zeitlichen Kapazitäten zulassen. Wenn das gericht Sie angeschrieben und aufgefordert hat, einen Pflichtverteidiger zu benennen, können Sie gerne bei uns anrufen und einen termin zur Besprechung vereinbaren.