Einige unserer Fälle im Überblick

Auf dieser Seite finden Sie Fälle aus unserer täglichen Praxis. Jeder Fall hat seine Besonderheiten, das Ergebnis kann nicht pauschal auf alle Verfahren übertragen werden.

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Anklage vor dem Gericht

Amtsgericht Tiergarten – Schöffengericht

BtM Verstoss – Handel mit BtM (1,3 kg Gras, Plantage in Wohnung)

Der Zufall wollte es, dass die Berliner Polizei in einer Dachgeschosswohnung auf eine Cannabisplantage getroffen ist. Das ist an sich noch kein Grund zur Unruhe, wenn man jedoch in der Vergangenheit schon erkennungsdienstlich behandelt wurde und die Polizei Fingerabdrücke in der Plantage von einer ihr bekannten Person findet, sieht die Situation schon ganz anders aus. So stellte sich die Sachlage für unseren Mandanten dar. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Einschätzung der Sach- und Rechtslage hat Rechtsanwalt Marx entschieden, zu den Vorwürfen zu schweigen. Die Argumentation lief darauf hinaus, dass die Beweismittel nicht zu einer Verurteilung der vorgeworfenen Tat führen können.

Ergebnis: Der Mandant erhielt einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Beweismittel reichten nicht aus).

Amtsgericht Tiergarten – Schöffengericht

BtM Verstoss – Handel mit BtM (monatlicher Verkauf von jeweils 100 g Amphetamin und 80 g Cannabis über einen Zeitraum von 2 Jahren)

Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte zunächst 20 Fälle des Handeltreibens mit BtM in nicht geringer Menge an. Zunächst wurde die Anklage auf einen Fall reduziert, da die Fälle 1 bis 19 eingestellt wurden (Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO). Fall 20 kam zur Verhanlung vor das Amtsgericht. Nach einer geständigen Einlassung, die durch Rechtsanwalt Marx vorbereitet wurde, konnte nach einem Verhandlungstag eine Entscheidung getroffen werden.

Die Staatsanwaltschaft forderte 10 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Rechtsanwalt Marx plädierte auf einen minder schweren Fall und regte eine Geldtstrafe an.

Ergebnis: Das Gericht entsprach dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen.

Amtsgericht Potsdam – Strafrichter

BtM Verstoss – Besitz von BtM (40 g Amphetamine, 35 g Cannabis) in Verbindung mit Verstoss gegen das Waffengesetz (Schlagring dabei)

Unser Mandant wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle von Polizisten angehalten. Die Beamten nahmen einen intensiven Cannabisgeruch wahr und durchsuchten das Fahrzeug. Man fand die vorbenannten Drogen, zudem befand sich ein Schlagring im Pkw. Die Staatsanwaltschaft Potsdam  forderte eine Geldstrafe, die letztlich zu einem Eintrag in das Führungszeugnis geführt hätte.

Ergebnis: Nach einer geständigen Einlassung erkannte das Gericht zwar auf eine Geldstrafe, die sich jedoch unter 90 Tagessätzen bewegte (75 Tagessätze). Damit bleibt das Führungszeugnis unseres Mandanten makellos.

Amtsgericht Potsdam – Schöffengericht

Anbau von Cannabis, Überschreitung der nicht geringen Menge (knapp 2 kg)

Über einen Zeitraum von 2 Jahren soll unsere Mandantin Cannabis auf dem eigenen Grundstück angebaut haben. So jedenfalls berichtete es ein Nachbar der Polizei, die daraufhin eine Hausdurchsuchung durchführte. In der Tat wurde eine nicht unerhebliche Menge an Marihuana gefunden (knapp 2 kg). Die Wirkstoffmenge lag um das 7-fache über dem Grenzwert, den der Bundesgerichtshof (BGH) für die nicht geringe Menge festgelegt hat. Der Tatvorwurf stellte sich somit als Verbrechen dar, welches mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird. Die Staatsanwaltschaft klagte zum Schöffengericht an, da mit einer Strafe von über 2 Jahren zu rechnen war.

Die Verteidigung konnte im Rahmen der Hauptverhandlung darlegen, dass ein sogenannter minder schwerer Fall vorliegt. Damit reduziert sich die Freiheitsstrafe im Mindestrahmen auf 3 Monate. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung.

Ergebnis: Unsere Mandantin wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, diese wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Von einer zusätzlichen Geldauflage hat das Gericht abgesehen.

Amtsgericht Nürtingen – Schöffengericht

Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit nicht geringer Menge Cannabis (ca. 60 Gramm)

In diesem Fall wandte sich unser Mandant in höchster Not an uns. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage zum Amtsgericht Nürtingen erhoben, mit dem Tatvorwurf des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Gras in vier Fällen. Zum Tatzeitpunkt stand unser Mandant unter laufender Bewährung. Zudem gab es im Bundeszentralregister schon 10 Voreintragungen, allerdings noch keine einschlägige Verurteilung in der Vergangenheit.

Rechtsanwalt Marx übernahm die Vertretung und gemeinsam mit dem Mandanten konzentrierte man sich auf eine Strafmaßverteidigung. Es sollte nochmal auf eine Bewährung hinauslaufen, auch wenn der Mandant bereits als „Bewährungsversager“ keinen guten Stand hatte. Es wurde eine geständige Einlassung vorbereitet und in der Hauptverhandlung verlesen.

Nach dem Geständnis im Rahmen der Hauptverhandlung konnte man auf eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichten, es mussten keine weiteren  Zeugen mehr gehört werden. Das Gericht folgte dem Schlussvortrag der Verteidigung und ging im Ergebnis nicht mehr von einer Gewerbsmäßigkeit aus. Dadurch konnte das Strafmaß deutlich nach unten verschoben werden.

Ergebnis: Unser Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die allerdings zum wiederholten Male zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Staatsanwaltschaft Berlin

BTMG Verstoss im Darknet – Bestellung von Kokain

Die Kriminalinspektion Fulda hat einen Tatverdächtigen über mehrere Monate überwacht. Der Tatvorwurf bezog sich auf einen regen Handel mit Drogen im Internet. Unserem Mandanten wurde dabei vorgeworfen, bei eben diesem Tatverdächtigen Drogen bestellt zu haben und mit Bitcoins bezaht zu haben. Eine Vorstrafe wegen Verstoss gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) aus dem Jahr 2012 sollte den Tatverdacht der Staatsanwaltschaft stützen.

Nach der Akteneinsicht stellte Rechtsanwalt Marx fest, dass sich der Tatverdacht allein auf eine vermeintliche Verteilerliste bezog. Allein das reicht aber nach der Überzeugung der Verteidigung nicht aus, einen dringenden Tatverdacht zu begründen. Vielmehr müssten weitere Indizien den Tatverdacht belegen. Diese Gesichtspunkte wurden mit der Staatsanwaltschaft erörtert. Die Verteidigung stellte den Antrag, das Verfahren einzustellen.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

Staatsanwaltschaft Berlin

BTMG Verstoss – Kauf von Gras

Die Polizei führte ein groß angelegte Drogenrazzia an diversen bekannten Orten in Berlin durch, unter anderem im Volkspark Hasenheide. Zunächst beaobachteten zivile Fahnder das Geschehen (Verkauf von Drogen) und verfolgten dann die Tatverdächtigen um letztere in einiger Entfernung zur Rede zu stellen.

Zu beachten ist dabei folgendes: Beim Volkspark Hasenheide handelt es sich um einen sogenannten kriminalitätsbelasteten Ort gemäß § 21  Abs. 1 und Abs. 2 ASOG Berlin. An diesen Orten darf die Berliner Polizei laut dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) anlassunabhängige Kontrollen machen.

Unser Mandant wünschte sich eine zügige Sachbearbeitung, da ihn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren schwer belastete. Die Verteidigung wirkte auf eine Verfahrenseinstellung hin, um dem Mandanten weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach § 31 a BtMG zeitnah ein.

Staatsanwaltschaft Berlin

BTMG Verstoss – Erwerb von Kokain

In einem Ermittlungsverfahren im Bereich der organisierten Kriminalität hörte die Polizei diverse Telefone ab. Im Detail ging es um  Bestellungen von Drogen über das Telefon. Ein sogenanntes „Drogen-Taxi“ lieferte die gewünschte Droge aus. In diesem Zusammenhang wurde auch das Telefon unserer Mandantin ins Visier genommen. Eine vermeintliche Bestellung wurde in einer SMS ausgemacht.

Rechtsanwalt Marx machte noch im Ermittlungsverfahren geltend, dass ein festgestellter „modus operandi“ nicht zwangsläufig auf alle Telefonate bzw. SMS/ WhatssApp Nachrichten übertragen werden kann. Für einen Tatverdacht müssten vielmehr noch andere Beweismittel vorliegen. Rechtsanwalt Marx beantragte die Einstellung des Verfahrens.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2  StPO ein, eine Täterschaft bzw. weitere Tatumstände konnten nicht nachgewiesen werden.

Landgericht Berlin

Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Cannabis, 56 kg)

Die Staatsanwaltschaft erhob unserem Mandanten gegenüber den Vorwurf, Mittelsmann bei einem Verkauf von insgesamt 56 kg Cannabis gewesen zu sein. Die Beweislage war erdrückend. Gemeinsam mit unserem Mandanten legten wir die Strategie fest. Es sollte eine Strafmaßverteidigung stattfinden, um eine erhebliche Haftstrafe noch zu verhindern.

In der Hauptverhandlung schilderte der Mandant die Umstände der Tat. So konnte die Verteidigung den Tatvorwurf in einigen Punkten der Anklageschrift entkräften. Die Staatsanwaltschaft ließ sich davon nicht beeindrucken und forderte 4 Jahre Haftstrafe. Rechtsanwalt Marx beantragte in seinem Schlussvortrag, eine Haftstrafe auszusprechen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Ergebnis: Das Landgericht verurteilte unseren Mandanten wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, allerdings entsprach es dem Antrag der Verteidigung und setzte die Strafe (2 Jahre Freiheitsstrafe) zur Bewährung aus. Unser Mandant musste somit keine Haftstrafe antreten.

Staatsanwaltschaft Berlin

Erwerb von Betäubungsmitteln (Gras, Cannabis) – BTMG Verstoss

Unser Mandant, 17 Jahre alt, suchte uns gemeinsam mit seinen Eltern in unserem Büro auf. Er hat in einem Park Drogen gekauft und wurde dabei von der Polizei beobachtet. Noch vor Ort hat er alles zugegeben, auch dass er in der Vergangenheit schon Gras gekauft hat. Große Sorge hatte er im Hinblick auf den Führerschein.

Gemeinsam mit den Eltern haben wir meherer Gespräche ezum Thema Drogen geführt und der Staatsanwaltschaft diese Maßnahme mitgeteilt. Im Anschluss daran wurde seitens der Verteidigung angeregt, dass Verfahren einzustellen, da gerade durch die Gespräche erzieherisch auf den Jugendlichen eingewirkt wurde und er das Unrecht der Tat eingesehen hat.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.

Amtsgericht Tiergarten

Anbau von Betäubungsmitteln (Gras, Cannabis) – Indoorplantage

Unserem Mandanten wurde ein anonyme Anzeige zum Verhängnis. Es wurde zur Anzeige gebracht, dass er eine Indoorplantage mit mehreren Zelten in Betrieb hat, die einen ordentlichen Gewinn abwerfen. Die Polizei stattete unserem mandanten einen Besuch ab und wurde fündig. Das beschlagnahmte Gras wies einen Wirkstoffgehalt von knapp 14 g THC auf (die Grenze zur nicht geringen menge liegt bei 7,5 g THC).

Dem Mandanten ging es darum, die Angelegenheit so schnell wie möglich zu erledigen. Nach Rücksprache mit dem Gericht konnte eine zeitnahe Hauptverhandlung durchgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe über 1 Jahr, welche zur Bewährung auszusetzen ist. Die Verteidigung plädierte auf einen minder schweren Fall und eine Freiheisstrafe unter 1 Jahr.

Ergebnis: Verurteilung zu einer Freiheisstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, ein minder schwerer Fall wurde angenommen.

Amtsgericht Braunschweig

Anbau von Betäubungsmitteln (Gras, Cannabis) – Indoorplantage

Mit sehr viel Aufwand hat unser Mandant eine Indoorplantage bei sich zu Hause aufgebaut. Nach einer gewissen Zeit wurden die Nachbarn skeptisch und nahmen einen süßlichen Geruch war, den sie schnell dem Anbau von Gras zugeordnet haben. Es kam, wie es kommen musste: Die Polizei wurde gerufen und es folgte eine Hausdurchsuchung. Dabei wurde der Tatvorwurf bestätigt. 0,5 Kilogramm Gras wurden beschlagnahmt, zudem Computer, Handys und aufgefundens Geld (1.300,00 EUR).

Die Anklage lautete auf Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Wirkstoffgehalt lag bei knapp 64 g THC – Grenzwert liegt bei 7,5 g THC).

Die Staatsanwaltschaft forderte eine hohe Haftstrafe (2 Jahre) für den Angeklagten, zumal er schon vorbestraft war.

Dem Mandanten war es wichtig, dass er die beschlagnahmten Gegenstände zurück erhält, auch das Geld sollte nicht eingezogen werden.

Ergebnis: Verurteilung zu einer geringen Freiheisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mandant erhielt den Computer, die Handys und das Geld zurück, die Gegenstände wurden nicht eingezogen.

Staatsanwaltschaft Berlin

Erwerb von Betäubungsmitteln (Gras, Cannabis)

Unser Mandant hat im Görlitzer Park Gras gekauft. Dieser Vorgang wurde von der Polizei beobachtet, die sich mit meheren Zivilbeamten im Park aufgehalten hat. Unser Mandant ging davon aus, dass solche Verfahren grundsätzlich eingestellt werden, da es sich um eine geringe Menge (unter 15 Gramm) handelte. Dabei hatt er jedoch die Rechnung ohne Polizei und Staatsanwaltschaft gemacht.

Wir erinnern uns: Mit einer neuen Strategie wird der Drogenhandel im und um den Görlitzer Park in Kreuzberg bekämpft . Es gilt die sogenannte Null-Toleranz-Strategie. Danach wird Cannabisbesitz für den Eigenbedarf nicht mehr toleriert, sondern bestraft.

Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Durch eine Stellungnahme von Rechtsanwalt Marx sah die Staatsanwaltschaft jedoch von einer Anklageerhebung ab und stellte das Verfahren ein.

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG.

Amtsgericht Tiergarten

Handeltreiben mit Betäubungsmifteln (MDMA, Ecstasy, Kokain)

Unsere Mandantin wandte sich mit folgendem Anliegen an uns: Sie ist in einer Disco festgenommen worden, da ihr gegenüber der Vorwurf erhoben worden ist, in dem Club diverse Drogen verkauft zu haben. Noch vor Ort wurden mehere Personen verhaftet, die sich dem gleichenTtatvorwurf ausgesetzt sahen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage wegen gewerbsmäßigen Handeltreiben mit Drogen. Im Plädoyer ging der Staatsanwalt von einem besonders schweren Fall aus und forderte eine Freiheitsstrafe von über 1 Jahr.

In Rahmen der Beweisaufnahme konnte die Verteidigung den Tatvorwurf der Gewerbsmäßigkeit (gewinnbringender Weiterverkauf zur Schaffung einer Einnahmequelle) entkräften. Im Übrigen folgte eine geständige Einlassung, die sich strafmildernd auf das Urteil auswirkte.

Ergebnis: Das Gericht urteilte eine Geldstrafe aus.

Amtsgericht Memmingen

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Ecstasy) und Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitraum eine große Menge an Ecstasy Tabletten gekauft zu haben (ca. 60 Stück). Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte diese weiterverkaufen wollte. Zudem soll unser Mandant Drogen an eine 16-jährige abgegeben haben.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr für die Taten vor.

In der Beweisaufnahme konnte Rechtsaqnwalt Marx mehrere Tatvorwürfe entkräften, unter anderem die Abgabe von Drogen an eine Person unter 18 Jahren. Damit wurde der Strafrahmen erheblich gesenkt. Im Übrigen erfolgte eine geständige Einlassung, die sich strafmildernd auswirkte.

Ergebnis: Das Gericht urteilte eine Geldstrafe aus.

Amtsgericht Tiergarten

Auto unter Drogeneinfluss (Cannabis und Amphetamine) gefahren, Verkehrsunfall

Während eines Abbiegevorgangs ist der PKW unseres Mandanten ausgebrochen, sodass er gegen einen am linken Fahrbahnrand befindlichen Straßenbenennungsmast fuhr. Auf Befragen der Polizei gab unser Mandant vor Ort an, in der Woche zuvor Drogen konsumiert zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Urin-Vortest reagierte positiv auf Amphetamine und THC.

Oberstes Ziel war es, dem Mandanten eine öffentliche Hauptverhandlung zu ersparen. Da er sich bereits gegenüber der Polizei geäußert hatte, ging es an sich nur noch um das Strafmaß. Die Verteidigung hat durch Rechtsanwalt Marx die Durchführung eines Strafbefehlsverfahrens angeregt. Die Amtsanwaltschaft Berlin entsprach diesem Vorschlag.

Ergebnis: Strafbefehl wegen § 316 StGB, wegen Fahrlässigkeit zu einer geringen Geldstrafe (30 Tagessätze) verurteilt, keine öffentliche Hauptverhandlung.

Staatsanwaltschaft Berlin

Vermeintliche Bestellungen von Drogen im Internet

Aus einem laufenden Strafverfahren heraus erhielt die Staatsanwaltschaft Berlin Informationen zu vermeintlichen Bestellungen von Drogen im Internet. Die Beschuldigten sollen Kokian bestellt haben. Man nahm einen Abgleich der Meldedaten aller Besteller vor und prüfte die jeweilige Hausanschrift über das Einwohnermeldeamt.

So geriet auch unser Mandat in das Visier der Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft. Nach einer Akteneinsicht stellte sich jedoch heraus, dass die Beweismittel für ein Strafverfahren nicht ausreichen. Wir haben eine Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen beantragt, die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren schlussendlich ein.

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

Staatsanwaltschaft Berlin

Anbau von Cannabis im Garten

Ein Nachbar unseres Mandanten beobachte verdächtige Pflanzen im femden Garten und meldete den Vorfall der Polizei. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bestätigte sich der Verdacht, das es sich um einen illegalen Anbau von Gras handelte. In der Regel folgt auf den Anbau eine Geldstrafe, gegebenenfalls droht sogar eine geringe Freiheitsstrafe.

Nach Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft ist es uns gelungen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Die Umstände wurden erörtert, und die Staatsanwaltschaft Berlin erachtete eine Einstellung nach § 31 a BtMG für sachgerecht.

Ergebnis: Einstellung nach § 31 a BtMG

Amtsgericht Ahaus

Einfuhr und Handeltreiben 500 g Cannabis, ncht geringe Menge, § 30 Absatz 1 BtMG

Unserem Mandanten wurde mit Anklage der Staatsanwaltschaft Münster vorgeworfen, eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel aus den Niederlanden zwecks Handeltreiben eingeführt zu haben; § 30 I Nr. 4 BtMG.

Er hatte im niederländischen Enschede ca. 500 g Cannabis gekauft und mit dem Fahrrad nach Deutschland gebracht. Allerdings wurde er kurz hinter der Grenze von der Polizei erwischt. Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten auch vor, das Cannabis in Deutschland weiterverkaufen zu wollen.

Es drohte eine Gefängnisstrafe von mindestens zwei Jahren. Rechtsanwalt Pohl übernahm die Verteidigung und plädierte auf einen minder schweren Fall.

Ergebnis: 9 Monate auf Bewährung und Bewährungsauflagen.

Amtsgericht Tiergarten, Schöffengericht

Durchsuchung, abgepacktes Gras, Cannabispflanzen in der Wohnung

Im Auto unseres Mandanten wurde bei einer Verkehrskontrolle abgepacktes Cannabis gefunden. Dies führte zu einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. In der Wohnung fand die Polizei weitere Tütchen mit Cannabis sowie einige Cannabispflanzen.

Schnell stand der Vorwurf im Raum, unser Mandant habe nicht nur Betäubungsmittel angebaut, sondern mit den BtM Handel getrieben. Die Menge an Cannabisprodukten war auch immerhin so groß, daß der Wirkstoffgehalt über 7,5 g THC lag, so daß eine nicht geringe Menge vorlag.

Rechtsanwalt Marx führte die Verteidigung als Strafmaßverteidigung, um eine Gefängnisstrafe zu verhindern. Am Ende wurde der Mandant von Rechtsanwalt Marx zu einer Geldstrafe verurteilt, zumal für ein Handeltreiben nicht genügend Beweise vorlagen.

Ergebnis: Geldstrafe

Landgericht Berlin, große Strafkammer

Anklage, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 73 Fällen

Unser spätere Mandant war von anderen Personen beschuldigt worden, mit Cannabis zu handeln. Außerdem hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung typische Händlerutensilien sowie Cannabis gefunden.

Die Anklage lautete: Gewerbsmäßiges Handeltreiben in 73 Fällen gem. § 29 Absatz 3 BtMG. Die Staatsanwaltschaft erwartete, daß unser Mandant zu mehr als 4 Jahren Gefängnis verurteilt werden würde. Das Ziel der Verteidigung bestand darin, eine Bewährungsstrafe zu erreichen.

Im Verlaufe der Gerichtsverhandlung gelang es uns, daß ein Teil der Vorwürfe eingestellt wurde gem. § 154 StPO.

Ergebnis: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung

Fachanwalt Strafrecht Drogen Fahrerlaubnis

Amtsgericht Tiergarten

Besitz von Kokain, Strafbefehl

Unser Mandant hatte vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl mit einer erheblichen Geldstrafe erhalten. Rechtsanwalt Pohl wurde mit der Verteidigung beauftragt und nahm Akteneinsicht, nachdem er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.

Aus der Akte ergab sich etwas ganz Erstaunliches: Das einzige belastbare Beweismittel gegen den Mandanten von Rechtsanwalt Pohl bestand in dessen eigener Aussage bei der Polizei, bei der der Mandant vom Polizeibeamten dazu ermahnt worden war, die Wahrheit zu sagen.

Das allerdings war ein grober Polizeifehler, da nur Zeugen, nicht aber Beschuldigte die Wahrheit sagen müssen. Beschuldigte dürfen schweigen.

Rechtsanwalt Pohl fertigte ein Verteidigungschreiben und das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.

Ergebnis: Verfahren wurde eingestellt.

Amtsgericht Berlin-Tiergarten

Anklage: Unerlaubter Erwerb von BtM (Amphetamin), § 29 Absatz 1 Satz 1 BtMG

Ein Mandant kam mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin in unsere Kanzlei, die ihm das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zugeschickt hatte. Er wurde beschuldigt, unerlaubt Betäubungsmittel, nämlich Amphetamin, erworben zu haben.

Die Menge und der Wirkstoffgehalt des Amfetamin ließen eine erhebliche Geldstrafe befürchten, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erschien auch im Bereich des Möglichen. Das Ziel unserer Verteidigung bestand angesichts der für unseren Mandanten schlechten Beweislage darin, einen Eintrag in das Führungszeugnis zu verhindern.

Ein solcher Eintrag konnte schließlich gerade so abgewendet werden, weil die Verteidigungsstrategie aufging und unser Mandant zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wurde, was genau an der Grenze zum Führungszeugniseintrag lag.

Ergebnis: Geldstrafe, kein Eintrag in das Führungszeugnis

Landgericht Berlin, große Strafkammer

Anklage: Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM (3 kg) in nicht geringer Menge, § 30 a Absatz 2 Nr. 2 BtMG

In diesem Fall ging es um einen sehr schwerwiegenden Vorwurf: Bewaffneter Drogenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Unser Mandant wurde von der Polizei beim Verkauf von Cannabis beobachtet. Er wurde festgenommen, seine Wohnung durchsucht. Dort wurden weitere 3 kg Cannabis, Händlerutensilien, ein griffbereiter Schlagstock sowie eine Gaspistole gefunden. In solchen Fällen droht gemäß § 30a BtMG eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren.

Allerdings kann die Strafe deutlich geringer ausfallen, wenn ein minder schwerer Fall vorliegt. Und das darzustellen war das Ziel der Verteidigung von Rechtsanwalt Pohl, der den Fall übernahm. Um einen minder schweren Fall zu bekommen, müssen viele Dinge zusammenkommen. Auch unser Mandant mußte seinen Teil dazu beitragen.

Am Ende hatten sich die Bemühungen gelohnt.

Ergebnis: Das Gericht verurteilte unseren Mandanten zu 2 Jahren auf Bewährung.