Weitere 6 neue Stoffe (u.a. legal highs) wurden den BtMG unterstellt

Berlin, 15.06.2016

Am 9.6.2016 war es wieder mal soweit: Es trat die 31. BtMÄndVO in Kraft.

Das Betäubungsmittelgesetz wird regelmäßig um neue Substanzen erweitert.

Die neu aufgenommenen Substanzen finden sich nunmehr in der Betäubungmitteländerungsverordnung  wieder und sind somit illegal!

Um die Neuerungen auf den Punkt zu bringen: Die Verordnung enthält 6 Stoffe (sog. Neue Psychoaktive Substanzen oder Legal Highs), die nunmehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt sind. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • das Phenethylamin-Derivat 25N-NBOMe und
  • die synthetischen Cannabinoide ADB-CHMINACA, ADB-FUBINACA, AMB-FUBINACA, 5F-ADB und 5F-MN-18.

Im Grunde genommen handelt es sich um Abwandlungen von Stoffen, die bereits ins BtMG aufgenommen worden sind. Sie werden größtenteils im Internetshops zum Kauf angeboten.

25N-NBOMe ist ein sogenanntes „Research Chemical“, einzuordnen in der Gruppe der Phenethylamine, es handelt sich um ein Halluzinogen.

Was die synthetischen Cannabinoide angeht, so muss man nicht viel Worte verlieren: Es handelt sich dabei um eine Art von Verbindungen, welche die Effekte von Marihuana nachahmen. Sie sind zum Beispiel unter den Markennamen K2 und Spice bekannt, die beide weitestgehend als Handelsname für beliebige Produkte synthetischer Cannabinoide verwendet werden.

Hintergrundwissen:

Das strafrechtliche Problem: Das Betäubungsmittelgesetz kann immer nur bekannte Drogen untersagen. Dazu zählt etwa der Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), und seit 2011 auch die in Spice und K2 enthaltenen Verbindungen – betroffen sind aber nicht die vielen neuen Cannabinoide, die jedes Jahr auftauchen. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) zählte allein zwischen 2009 und 2013 weit mehr als hundert neue Stoffe, dass bedeutet fast 30 pro Jahr. Solange diese nicht von Gesetz erfasst werden, zählen sie zu den sogenannten Legal Highs.

Cannabinoide herzustellen ist keine Zauberei. Eine kleine Änderung an der Molekülstruktur – und schon wird aus einer verbotenen Substanz eine neue, die genauso wirkt und vom Gesetz noch nicht erfasst ist.