Spinnmilbenbefall während des Cannabisanbaus in Indoorplantagen

Spinnmilbenbefall ist immer wieder ein Thema in Verfahren, in denen es um Indoorplantagen geht. In der Vergangenheit stellen wir aber fest, dass selbst in kleineren Verfahren ein Schädlingsbefall zur Sprache kommt. Das Thema ist recht kompliziert, deshalb widmen wir uns aktuell diesem Thema.

Spinnmilbenbefall und seine Auswirkung auf das Verfahren

Wird eine Plantage von den Polizeibeamten entdeckt und danach alles zu Protokoll genommen, streiten sich alle Beteiligten oftmals um den Zustand der Pflanzen. Stecken diese Pflanzen nämlich noch im Anfangsstadium könnte es durchaus der Fall sein, dass diese von Spinnmilben befallen sind und somit unbrauchbar werden. Das wirkt sich auf das Strafverfahren aus.

Offizielle Untersuchungen im Aufzuchtslabor

Als erste Anzeichen eines Befalls sind kleine gelbe Flecken an den Blättern. Diese Flecken sind auf das Aussaugen von Pflanzenzellen durch die Milben zurückzuführen. Zu beachten ist, dass die Milben in aller Regel auf der Unterseite der Blätter sitzen und dort auch ihre Eier legen. Dort können Sie auch mit bloßem Auge beobachtet werden. Die typischen Netze treten erst bei stärkerem Befall auf und sind natürlich auch mit dem bloßen Auge zu erkennen.

Jetzt aber zu den eigentlich interessanten Feststellungen:

Im Trocknungsprozess verlassen die Spinnmilben die Pflanzen und sind an den getrockneten Teilen auch nicht mehr festzustellen. Somit lässt es sich auch erklären, dass bei mikroskopischen Untersuchungen keine Spinnmilben feststellbar sind. Letzteres wird regelmäßig als Hauptargument der Staatsanwaltschaft verwendet, dass der Milbenbefall eine reine Schutzbehauptung des Beschuldigten ist.

In diesem Zusammenhang muss man als Verteidiger immer genau darauf achten, was im Ermittlungsverfahren durch die Beamten der Polizei festgestellt wurde. Vernachlässigt man diesen Bereich, gibt man eine gute Verteidigungsmöglichkeit her.