Drogen im Internet
Drogen im Internet bestellt - Cyberkriminalität >>Darkweb, Deep Web, Hidden Web, Invisible Web<<
Zurück zu
Die Anzahl der Delikte im Bereich der sogenannten Cyberkriminalität steigt stetig. Dabei erfreut sich der Handel im Darknet bzw. Internet besonderer Beliebtheit. Längst geht es nicht mehr nur um den Diebstahl von Zugangsberechtigungen oder Phishing im Onlinebanking – nein, der Handel mit Drogen floriert und weckt damit das Interesse der Strafverfolgungsbehörden in Form von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Das Darknet agiert dabei als versteckter Dienst, der zum Beispiel über das TOR-Netzwerk angesteuert werden kann. Die IP Adresse wird über meherer Server verschleiert und ermöglicht eine weitreichende Anonymisierung der Verbindungsdaten. Die Anonymität im Internet eröffnet damit vielen Nutzern ungeahnte Möglichkeiten – leider übersieht man dabei, dass mit manchen Geschäften auch Gefahren verbunden sind, wie etwa ein Strafverfahren.
Wie wurde die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft aufmerksam?
In Niedersachsen sind 2013 vermehrt Fälle von Kriminalität im Darknet bekannt geworden. In Verden wurde ein 23-Jähriger festgenommen, der Mann wurde nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als Verkäufer von Betäubungsmitteln wie Cannabis im Internet ausgemacht. Letzterer soll unter dem Decknamen „Kron0s“ agiert haben.
Ermittler hatten den Markt im Internet schon länger im Visier, aber hier ist zum ersten Mal ein aktives Mitglied der Szene den Polizisten in die Hände geraten. Die Ermittlungsbehörden haben sich von da an stetig in die Materie eingearbeitet und mehr und mehr Einblick in die Märkte gewonnen. Beweise wurden gesichert und weitere Strafverfahren eingeleitet. Natürlich hat man diese Aktivitäten nicht pressewirksam mitgeteilt, schließlich ermittelt es sich im Stillen am besten.
Das Ergebnis sieht man heute: Eine Vielzahl an Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf BTMG Verstoss beschäftigen die Gerichte. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Tatvorwurf: BTMG Verstoss
Plattformen im Internet
Bestellungen im Darknet
Polizei und Staatsanwaltschaft beobachten den Markt schon länger
Die Justiz hat reagiert: Landesweit sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet worden, die sich mit der Kriminalität im Internet auseinandersetzen. Dabei sind die Bundesländer eng miteinander vernetzt und man unterstützt sich gegenseitig. Übergreifend führen die einzelnen Dezernate zahlreiche bundesweite Sammelverfahren, um die Informationen zu bündeln und mit den entsprechenden Beweismitteln zu versehen.
Für den Betroffenen bedeutet das: Es können oftmals Monate, wenn nicht sogar Jahre vergehen, bis die Staatsanwaltschaft an einen herantritt. Das geschieht in der Regel in Form einer Vorladung von der Polizei. Dabei wird man aufgefordert, sich entweder persönlich oder schriftlich gegenüber der Polizei zu äußern.
Bei einer Vorladung als Beschuldigter mit dem Tatvorwurf BTMG Verstoss gilt:
Vorladung als Beschuldigter
Schriftliche Stellungnahme
Vorladung als Beschuldigter
Gehen Sie nicht zur Polizei, bzw. äußern Sie sich nicht! Nutzen Sie Ihr Schweigerecht!
Gleich zu Beginn eines Strafverfahrens machen die Mandanten die meisten Fehler. Als Betroffener realisiert man oftmals erst zu spät, dass es nicht mehr um den Austausch von Nettigkeiten geht, sonder um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Ein Gespräch mit der Polizei kann man einfach unverbindlich führen, ganz im Gegenteil. In dem Moment macht man sich selbst zum Beweismittel und das kann zu Problemen führen.
Sie haben das Recht zu schweigen, also nutzen Sie diese Möglichkeit auch. Das Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt. In der täglichen Praxis ist es völlig normal, dass sich der Beschuldigte nicht zum Tatvorwurf äußert.
Was der Anwalt für Sie unternimmt
Der Anwalt übernimmt die Gespräche mit der Polizei
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht beantragen wir bei dem Vorwurf BTMG Verstoss gegenüber der Staatsanwaltschaft immer Akteneinsicht. Wir zeigen die Vertretung unserer Mandanten gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten an und teilen, so dass Sie den Termin zur Vorladung nicht wahrnehmen werden.
Alle notwendigen Schritte werden durch einen Anwalt ausgeführt, als Mandant muss man nichts weiter veranlassen. Liegt uns die Ermittlungsakte vor, bespricht sich ein Anwalt mit seinem Mandanten und erörtert die Sach- und Rechtslage.
Als Anwälte sind wir darum bemüht, den Verfahrensaugang so positiv wie möglich für unsere Mandanten zu gestalten. Dabei ist eine Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren unser oberstes Ziel, solange der Sachverhalt diese Möglichkeit hergibt.
Mögliche Rechtsfolgen
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Ein Ermittlungsverfahren wegen BTMG Verstoss muss nicht immer mit einer Verhandlung vor Gericht enden – der Rechtsanwalt wirkt darauf hin, dass das Verfahren gegebenenfalls anders beendet wird. In manchen Fällen kommt durchaus noch eine
Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
oder ein
Strafbefehl
in Betracht. Anders verhält es sich jedoch beim Überschreiten der nicht geringen Menge. In aller Regel ist dann mit einer Anklage und einem Gerichtsprozeß zu rechnen.
Mehr zu diesem Thema
Im Rahmen eines Strafverfahrens rückt auch den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in den Fokus. Es macht einen Unterschied, ob man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft dahingehend geäußert hat, dass man die Betäubungsmittel nicht nur erworben und besessen hat, sondern auch konsumiert hat.
Mit dem Konsum stellt die Verwaltungsbehörde in der Regel die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bei dem Betroffenen in Frage und leitet unverzüglich alle notwendigen Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein. Eine voreilige Äußerung im Strafverfahren kann im Hinblick auf den Führerschein also teuer erkauft sein. Im Rahmen einer Akteneinsicht kann man das Vorgehen planen und somit mögliche Konsequenzen noch vermeiden.