Drogen im Internet
Silk Road - Darknet
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In der digitalen Welt ist Silk Road als Marktplatzkonzept eine bekannte Größe. In der näheren Vergangenheit haben sich die Machtverhältnisse zwar aufgrund strafrechtlicher Verfahren zu anderen Marktplätzen verschoben, dass ändert aber nichts an den aktuellen Ermittlungsverfahren, die Polizei und Staatsanwaltschaft mit Beharrlichkeit durchsetzen. Selbst im Jahr 2016 werden Verfahren aus den Jahren 2012 und 2013 verfolgt.
Silk Road 1.0
Im Darknet wurden harte Drogen ganz besonders von der Polizei und der Staatsanwaltschaft ins Visier genommen . Das Zahlungsmittel Bitcoin spielte eine große Rolle. Was an sich anonym aussah, entpuppte sich im Nachhinein als Illusion. Ein Datenleck führte die Ermittler direkt zu den Betreibern. Silk Road 1.0 war damit vom Markt.
Silk Raod 2.0
Silk Road 2.0, der Nachfolger, ging schnell auf den Markt und versprach den Nutzern erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Eine internationale Fahndung brachte jedoch auch dieses Konstrukt zum Einsturz. Dabei spielte erneut eine Schwachstelle im Bitcoin-Protokoll eine wichtige Rolle, wurden dadurch doch erhebliche Lücken im System offengelegt. Zuletzt taten DDoS Angriffe ihr übriges, die anonyme Welt geriet immer mehr ins Wanken.
Silk Road 3.0
Wie der Name schon sagt ist dies die dritte Generation dieses Marktplatz-Konzeptes. Im Januar 2016 ging Silk Road 3.0 offline nachdem ein Sicherheits-Upgrade angekündigt wurde, danach gab es kaum noch Neuigkeiten. Doch Mitte Mai 2016 ist Silk Road 3.0 wieder aufgetaucht, mit einem neuen Design und den versprochenen Sicherheitsänderungen.
Silk Road - Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf BTMG Verstoß
In diversen Foren ist über die Sicherheit bei Silk Road nachzulesen, dass mehrere Sicherheitskomponenten die Anonymität gewährleisten sollen. Die Vielzahl an Ermittlungsverfahren zeigt jedoch, dass die Ermittler über Mittel und Wege verfügen, die sehr wohl zu einem Strafverfahren führen.
Das Ermittlungsverfahren beginnt für den Beschuldigten oftmals damit, dass sein Name auf einem Brief auftaucht, der Drogen beinhaltet und schlussendlich von der Polizei beschlagnahmt wurde. Das hat zur Folge, dass ein Strafverfahren wegen BTMG Verstoß eingeleitet wird und der Beschuldigte eine Vorladung der Polizei erhält.
Uns liegen aktuell Fälle vor, die aus dem Jahr 2012 stammen und erst jetzt mit einem Strafverfahren geahndet werden.
Tatvorwurf: BTMG Verstoss
Plattformen im Internet
Bestellungen im Darknet
Polizei und Staatsanwaltschaft beobachten die Marktplätze schon länger
In der Praxis der Strafverteidigung konnte man beobachten, dass sich die Strafverfolgung von Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst auf Großhändler konzentrierte. Die sogenannten „Kleindealer“ und Endabnehmer wurden seitens der Ermittlungsbehörden vernachlässigt. Da sich Polizei und Staatsanwaltschaft über die vergangenen Jahre mehr und mehr mit den internen Vorgängen beschäftigt und durch diverse Strafverfahren die fehlenden Puzzleteile erlangt haben, werden nunmehr auch Strafverfahren gegen die vermeintlich kleinen Fische führen, da man jetzt ausreichendes Beweismaterial hat.
Als Beschuldigter sollte man sich von Beginn an einen Überblick über das Ermittlungsverfahren verschaffen, andernfalls droht am Ende ein böses Erwachen.
Bei einer Vorladung als Beschuldigter mit dem Tatvorwurf BTMG Verstoss gilt:
Vorladung als Beschuldigter
Schriftliche Stellungnahme
Vorladung als Beschuldigter
Gehen Sie nicht zur Polizei, bzw. äußern Sie sich nicht! Nutzen Sie Ihr Schweigerecht!
Ein Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren ist klar geregelt. Besteht ein Tatverdacht, müssen die Ermittlungsbehörden diesem nachgehen und Beweise sammeln. Insofern sollte man sich als Beschuldigter nicht der Illusion hergeben, dass der eigene Tatvorwurf vielleicht irgendwie im Sande verläuft. Auch die Ansicht, man selbst sei ein kleiner Fisch und es lohne sich für Polizei und Staatsanwaltschaft doch überhaupt nicht, ein Verfahren zu führen, kann in einer bösen Übverraschung enden. Führt man sich den Ernst der Lage vor Augen, so muss man sich als Betroffener einen Überblick über den Vorwurf verschaffen – bis dahin gilt:
Sie haben das Recht zu schweigen, also nutzen Sie diese Möglichkeit auch. Das Schweigen wird Ihnen nicht negativ ausgelegt. In der täglichen Praxis ist es völlig normal, dass sich der Beschuldigte nicht zum Tatvorwurf äußert.
Was der Anwalt für Sie unternimmt
Der Anwalt übernimmt die Gespräche mit der Polizei
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht übernehmen wir die Vertretung gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Von enormer Bedeutung ist dabei die Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Lautet der Tatvorwurf auf BtMG Verstoss, werden alle notwendigen Maßnahmen durch einen Rechtsanwalt ausgeführt. Als Mandant muss man zunächst nichts weiter veranlassen. Liegt uns die Ermittlungsakte vor, bespricht sich der Anwalt mit seinem Mandanten und erörtert die Sach- und Rechtslage.
Als Anwälte sind wir stets darum bemüht, den Verfahrensaugang für unseren Mandanten so positiv wie möglich zu gestalten. Dabei ist eine Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren unser oberstes Ziel, solange der Sachverhalt diese Möglichkeit hergibt.
Mögliche Rechtsfolgen
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Wird man als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bei der Polizei geführt, stellt sich für den Betroffenen die Frage, wie das Verfahren ausgehen wird. Die Angst, sich vor Gericht verantworten zu müssen, ist dabei immer groß. Aus der täglichen Praxis können wir jedoch berichten, das nicht jedes Strafverfahren mit dem Tatvorwurf BTMG Verstoss immer in einer Verhandlung vor Gericht enden muss – der Rechtsanwalt wirkt darauf hin, dass das Verfahren gegebenenfalls auch anders beendet wird. In manchen Fällen kommt noch eine
Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
oder ein
Strafbefehl
in Betracht. Problematisch wird es allerdings beim Überschreiten der sogenannten nicht geringen Menge. In aller Regel ist dann mit einer Anklage und einem Gerichtsprozeß zu rechnen.
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Führerschein und Fahrerlaubnis spielen für fast jeden mandanten eine große Rolle. Umso ärgerlicher ist es für den Betroffenen, dass im Rahmen eines Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf BtMG – Verstoss eine Abgabenachricht an die Führerscheinstelle erfolgt.
Für den Betroffenen macht es bei einer Aussage einen großen Unterschied, ob man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft dahingehend geäußert hat, dass man die Betäubungsmittel nicht nur erworben und besessen, sondern auch konsumiert hat.
Mit dem Konsum stellt die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bei dem Betroffenen unverzüglich in Frage und leitet alle Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein.
Eine voreilige Äußerung im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren kann also im Hinblick auf den Führerschein teuer erkauft sein. Im Rahmen einer Akteneinsicht beraten wir unsere Mandanten auch unter diesem Gesichtspunkt.