Handel mit Betäubungsmitteln (BtM) in nicht geringer Menge – Berücksichtigung des Eigenkonsums Berlin, 25.10.2016 Über einen Klassiker wurde erneut in Hamburg entschieden. Es geht im wesentlichen um den Tatvorwurf Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge , § 29 a BtMG. Die Entscheidung muss jedem Strafverteidiger im Bereich BtM Verstoss […]

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Rauschzustand muss Berücksichtigung finden Berlin, 18.03.2016 Das Oberlandesgericht Koblenz hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob 0,07 g Amphetamin als Betäubungsmittel i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) einzustufen ist, selbst wenn hiermit ein Rauschzustand beim Konsum nicht erzielt werden kann. Das Amphetamin wurde nämlich „nur“ als Anhaftungen an Konsumutensilien sichergestellt. Im Ergebnis ordnen […]

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