Handel mit Betäubungsmitteln (BtM) in nicht geringer Menge – Berücksichtigung des Eigenkonsums Berlin, 25.10.2016 Über einen Klassiker wurde erneut in Hamburg entschieden. Es geht im wesentlichen um den Tatvorwurf Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge , § 29 a BtMG. Die Entscheidung muss jedem Strafverteidiger im Bereich BtM Verstoss […]

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