BtM Verstoss
Einfuhr von BtM in nicht geringer Menge - § 30 BtMG

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Wird Ihnen ein BtM Verstoss zur Last gelegt, der auf Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge lautet, so ist äußerste Vorsicht geboten. Generell sind die Strafen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hoch angesetzt, bei dem vorgenannten Tatvorwurf spielt man jedoch mit dem Feuer.
Werfen wir zunächst einen Blick in das Gesetz:
Die Gefahr einer Strafbarkeit besteht darin, dass eine Freiheitsstrafe über 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann (siehe § 56 StGB). Es droht tatsächlich Haft!
Die nicht geringe Menge...
Das Gesetz spricht von der Einfuhr bei einer nicht geringen Menge. Was bedeutet das konkret?
Einfuhr von BtM: Unter einer Einfuhr versteht man das Verbringen von Betäubungsmitteln übre die deutsche Hoheitsgrenze aus dem Ausland. Verbringen setzt dabei voraus, dass die Gegenstände durch menschliches Einwirken über die Grenze gelangt sind, egal ob der Täter das Betäubungsmittel fährt, trägt oder sonstwo an seinem Körper versteckt oder geschluckt hat. Im Ergebnis spielt es also keine Rolle, wie die Drogen ins Land gebracht werden, sei es auf dem Luft-, Land- oder Wasserweg…per Auto, oder per Bahn, per Post usw..
Einfuhr ist demnach nicht nur das persönliche Verbringen von Drogen, sondern auch das Verbringenlassen.
Nicht geringe Menge bei einzelnen Drogen im Überblick
CannabisTHC
7,5 g THC
KokainKokainhydrochlorid
5 g Kokainhydrochlorid
AmphetaminAmphetaminbase
10 g Amphetaminbase
HeroinHeroinhydrochlorid
1,5 g Heroinhydrochlorid
LSD
6 mg Wirkstoff (300 Trips)
GHBNatrium-Hydrox-Buterat
200 g Natrium-Hydrox-Buterat
Vorladung von der Polizei

Beraten Sie sich mit einem Fachanwalt für Strafrecht über Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Bei einer Vorladung als Beschuldigter mit dem Tatvorwurf BtM Verstoss gilt:
Bewahren Sie unbedingt Ruhe! Ihnen ist nicht geholfen, wenn Sie übereilte Entscheidungen aus dem Bauch heraus treffen. Auch wenn die Polizei Ihnen zu einer Aussage rät und verspricht, dass das strafmildernd berücksichtigt wird, müssen Sie Ruhe bewahren!
Das Strafverfahren ist wie ein Schachspiel – Sie müssen als Beschuldigter immer mehrere Züge vorausdenken und dabei im Blick behalten, dass Sie der „Gegner“ schlagen möchte. Es wird einem nichts geschenkt, schon gar nicht von den Ermittlungsbehörden.
Vorladung als Beschuldigter

Schriftliche Stellungnahme

Akteneinsicht beantragen

Schauen Sie in die Ermittlungsakte und überprüfen Sie somit die Beweislage!
Was viele Beschuldigte ignorieren, ist das Recht auf Akteneinsicht. Wir beantragen die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nach 2 bis 3 Wochen hat man in der Regel dann alle Bestandteile der Ermittlungsakte vor sich zu liegen. Hier beginnt dann die Arbeit des Strafverteidigers. Er überprüft die Sach- und Rechtslage und berät den Beschuldigten im Hinblick auf das zukünftige Verhalten.
Vergessen Sie nicht: Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen kriminalistische List anwenden, um den Beschuldigten zu überführen. Sollte die Ermittlungsakte den Tatverdacht also nicht konkretisieren, so braucht die Polizei ein Geständnis des Beschuldigten. Einen Beschuldigten anzuschreiben und ihm mitzuteilen, dass der Tatverdacht sowieso auf wackeligen Beinen steht, würde aus Sicht der Ermittlungsbehörde ja überhaupt keinen Sinn machen, dann könnte man das Ermittlungsverfahren gleich einstellen.
Was der Anwalt für Sie unternimmt

Der Anwalt übernimmt die Gespräche mit der Polizei
Der Tatvorwurf BtM Verstoss ist für viele erstmal ein Schock. Oftmals trifft es Personen, die noch nie etwas mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu tun hatten. In dieser Situation ist es wichtig, dass Sie einen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie vor Fehlern bewahrt und Ihnen den Weg vorgibt.
Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht wird zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen. Ziel ist es, sich erstmal einen Überblick über die Sach- und Rechtslage zu verschaffen. Wir zeigen die Vertretung unserer Mandanten gegenüber der Polizei an und sagen den Termin zur Vorladung bzw. schriftlichen Äußerung ab.
Als Mandant müssen Sie nach einer Beauftragung nichts weiter unternehmen, wir kümmern uns um den Schriftverkehr und reden mit der Polizei. Sobald die Ermittlungsakte dem Rechtsanwalt vorliegt, wird die Sach- und Rechtslage mit dem Mandanten erörtert.
Unsere Zielsetzung erklärt sich von selbst: Das Verfahren soll so positiv wie möglich gestaltet werden. In der Regel hat dabei eine Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren oberste Priorität, solange der Sachverhalt diese Möglichkeit natürlich hergibt.
Mögliche Rechtsfolgen
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen zu crimenetwork mit dem Tatvorwurf BtM – Verstoss rückt leider auch das Thema Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in den Fokus der sachbearbeitenden Behörden. Hier spielt auch weider das Schweigerecht eine Rolle: Für den Betroffenen kann es dabei einen große Rolle spielen, ob man sich gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft dahingehend geäußert hat, dass man die Betäubungsmittel nicht nur erworben und besessen hat, sondern auch konsumiert hat.
Mit dem Konsum stellt die Fahrerlaubnisbehörde nämlich die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich in Frage und leitet sofort alle Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein. Eine unbedachte Äußerung im Strafverfahren kann also im Hinblick auf den Führerschein sehr ärgerlich sein. Diese Klippen kann man umschiffen, wenn man im Rahmen einer Akteneinsicht das Vorgehen plant und weiß, dass man sich nicht selber unnötig belasten muss.