crimenetwork.biz

Bundesweite Razzia durchgeführt - crimenetwork.biz

In den veragnenen Monaten hatte es sich bereits herumgesprochen: Das Underground-Economy-Forum crimenetwork.biz ist in das Visier der Ermittler geraten. Polizei und Staatsanwaltschaft haben eine groß angelegte Aktion gestartet und den vermeintlich illegalen Geschäften im Internet so den Kampf angesagt.

Schwerpunkt der Razzia war Bayern. Dort waren allein knapp 300 Beamte im Einsatz. Es wurden etliche Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Die Bematen der Polizei und Staatsanwaltschaft sind nunmehr dabei, das beschlagnahmte Beweismaterial auszuwerten.

Kernpunkte dieser Aktion sind Ermittlungsverfahren u.a. wegen Betrug, Datenhehlerei, Computerbetrug und der illegale gewerbsmäßige Handel mit Drogen (BtM Verstoss).

Bemerkenswert an dem Verfahren: Es gab einen Zusammenschluss mehrerer Cyberspezialisten verschiedener Landeskriminalämter und des BKA. Über Monate haben die eingesetzten Beamten unzählige Postings und Nachrichten geduldig analysiert und ausgewertet. Dabei kamen unerwartet viele Informationen zu Straftaten zusammen.

Die Führungsebene des Forums soll auch betroffen sein, so jedenfalls können die Stellungnahmen der Polizei gewertet werden.

Welche Staatsanwalschaften sind beteiligt?

Die Generalstaatsanwalschaft Frankfurt am Main, Koblenz und Bamberg sind involviert. Ferner treten die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Verden, Köln, Osnabrück und Saarbrücken auf.

crimenetwork.biz - Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf BtM Verstoß

Es wird ähnlich laufen, wie in den bisherigen Ermittlungsverfahren. Der Name des Beschuldigten wird in irgendwelchen sogenannten „billing-lists“ festgestellt und damit als Tatverdächtiger geführt. Über weitere Ermittlungen holt sich die Polizei dann alle möglichen Informationen zu der Person ein. So werden u.a. auch Abfragen beim Landeseinwohneramt vorgenommen.

Zum nachlesen: Pressemitteilung der Bayerischen Polizei

Bestellungen im Darknet

Polizei und Staatsanwaltschaft beobachten diverse Marktplätze schon länger

Die Gerüchteküche brodelt gewaltig. Wie kann es sein, dass in den vergangenen Monaten verstärkt Aktionen der Polizei durchgeführt werden, die diverse Foren im Clearnet bzw. Darknet im Visier haben? Die Spekulationen reichen von Insiderinformationen, bis hin zu reinen Glückszugriffen der Beamten.

Unserer Meinung nach erklärt sich dieses Vorgehen jedoch ganz logisch. Der Begriff Cyberkriminalität ist längst bei den Ermittlungsbehörden angekommen. Die Ermittler leben nicht mehr in der Steinzeit, so wie viele immer noch annehmen. Es werden extra Ermittlungsgruppen gebildet, die auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Eine gewisse Vorbildfunktion spielt in diesem Zusammenhang die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die diverse Verfahren betreut.

Als Beschuldigter sollte man jedoch nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. So sehr sich die Ermittlungsbehörden auch bemühen, es kommt immer wieder zu falschen Anschuldigungen. Das Rechtsgebiet ist zudem rechtlich sehr kompliziert, so dass sich manchmal erst nach genauerem Hinschauen ergibt, dass selbst straflose Handlungen zunächst als Straftat eingestuft wurden. In diesem Zusammenhang können wir auf das shinyflakes Verfahren verweisen – dort verhielt es sich ähnlich.

Trotzdem können den Betroffenen nur anraten, sich von Beginn an einen Überblick über das Ermittlungsverfahren zu verschaffen, andernfalls droht am Ende ein böses Erwachen.

Bei einer Vorladung als Beschuldigter mit dem Tatvorwurf BtM Verstoss gilt:

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von unbedingt Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Vorladung als Beschuldigter

Schriftliche Stellungnahme

Vorladung als Beschuldigter

BTM Verstoss Anwalt Berlin

Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht! Gehen Sie nicht zur Polizei.

Hier haben die meisten Mandanten das größte Problem: Als Betroffener meint man, dass Schweigen eine Art Schuldeingeständnis darstellt. So ist es aber nicht. Ganz im Gegenteil: In der anwaltlichen Praxis ist es geradezu zwingend, immer erst zum Tatvorwurf zu schweigen. Erst nach einer Akteneinsicht kann man den Sachverhalt überschauen und das weitere Vorgehen planen. Oder wollen Sie als Beschuldigter völlig unnötig eine gute Ausgangsposition aufgeben?

Wir haben viele Verfahren erfolgreich geführt, in denen eben dieses Vorgehen der Schlüssel zum Erfolg war. 

Was der Anwalt für Sie unternimmt

Der Anwalt übernimmt die Gespräche mit der Polizei

Der Tatvorwurf BtM Verstoss ist für viele erstmal ein Schock. Oftmals trifft es Personen, die noch nie etwas mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu tun hatten. In dieser Situation ist es wichtig, dass Sie einen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie vor Fehlern bewahrt und Ihnen den Weg vorgibt.

Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht wird zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen. Ziel ist es, sich erstmal einen Überblick über die Sach- und Rechtslage zu verschaffen. Wir zeigen die Vertretung unserer Mandanten gegenüber der Polizei an und sagen den Termin zur Vorladung bzw. schriftlichen Äußerung ab.

Als Mandant müssen Sie nach einer Beauftragung nichts weiter unternehmen, wir kümmern uns um den Schriftverkehr und reden mit der Polizei. Sobald die Ermittlungsakte dem Rechtsanwalt vorliegt, wird die Sach- und Rechtslage mit dem Mandanten erörtert.

Unsere Zielsetzung erklärt sich von selbst: Das Verfahren soll so positiv wie möglich gestaltet werden. In der Regel hat dabei eine Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren oberste Priorität, solange der Sachverhalt diese Möglichkeit natürlich hergibt.

Mögliche Rechtsfolgen

Strafrecht

Rechtsfolgen:

Einstellung gegen Geldauflage
Geldstrafe
Freiheitsstrafe

Verwaltungsrecht

Rechtsfolgen:

Verlust Führerschein/ Fahrerlaubnis
Anordnung MPU

Mehr zu diesem Thema

Verwaltungsverfahren: Führerschein und Fahrerlaubnis

Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen zu crimenetwork mit dem Tatvorwurf BtM – Verstoss rückt leider auch das Thema Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in den Fokus der sachbearbeitenden Behörden. Hier spielt auch weider das Schweigerecht eine Rolle: Für den Betroffenen kann es dabei einen große Rolle spielen, ob man sich gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft dahingehend geäußert hat, dass man die Betäubungsmittel nicht nur erworben und besessen hat, sondern auch konsumiert hat.

Mit dem Konsum stellt die Fahrerlaubnisbehörde nämlich die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich in Frage und leitet sofort alle Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein. Eine unbedachte Äußerung im Strafverfahren kann also im Hinblick auf den Führerschein sehr ärgerlich sein. Diese Klippen kann man umschiffen, wenn man im Rahmen einer Akteneinsicht das Vorgehen plant und weiß, dass man sich nicht selber unnötig belasten muss.