Ermittlungsgruppe Münster

Nordrhein-Westfalen: Drogenhandel aus den Niederlanden aufgedeckt

Ja, Sie lesen richtig…es gibt mittlerweile sogenannte Ermittlergruppen, die sich intensiv mit dem Handel von Drogen (insbesondere im Darknet) auseinandersetzen. Heute im Fokus: die Ermittlungsgruppe Rauschgift aus Münster.

Der dortigen Polizei ist ein großer Schlag gegen einen Drogenring gelungen, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Drogen-Pakete von den Niederlanden nach Deutschland zu schmuggeln. Letzteres geschah sowohl im großen Stil (Lieferungen im Kilogramm Bereich), als auch für den „kleinen Endverbraucher“ per Postsendung.

Und hier kommen wir ins Spiel. Wir vertreten viele Betroffene aus dem Raum Köln, Düsseldorf, Leverkusen und Bonn, die eine vermeintliche Bestellung im Darknet vorgenommen haben sollen – so lautet jedenfalls der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft.

Bei dem Tatvorwurf BtM Verstoss: Nichts sagen - Schweigen Sie!

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht haben wir uns auf solche Verfahren spezialisiert. Unser erster Hinweis an alle Beschuldigten mit dem Tatvorwurf BtM Verstoss: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Lassen Sie sich von einem Fachmann/ Fachfrau vertreten und vermeiden Sie so Fehler. Das Strafverfahren bestraft jede noch so kleine Unachtsamkeit.

Erst mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten!

Drogen per Post

Beraten Sie sich mit einem Fachanwalt für Strafrecht über Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Postsendung wurde beschlagnahmt:

Ist eine Postsendung nicht bei Ihnen angekommen, liegt der Verdacht nahe, dass die Polizei den Brief oder das Paket beschlagnahmt hat. Das allein ist noch kein Grund, der Polizei gegenüber eine Aussage zu machen. Überprüfen Sie in aller Ruhe gemeinsam mit einem Fachanwalt für Strafrecht, ob der Tatvorwurf überhaupt mit den entsprechenden Beweismitteln einer rechtlichen Überprüfung stand hält.

Postsendung ist angekommen

Auch wenn es einem als Betroffener komisch vorkommt: Es kann durchaus sein, dass die Polizei das Paket oder den Brief ausliefern lässt. Das ist auf dem Umstand zurückzuführen, dass aus ermittlungstaktischen Gründen ein Zugriff erst später stattfinden soll. Für den Tatverdacht ist das von großer Bedeutung. Schließlich ist das Tatobjekt nicht beschlagnahmt worden, so dass die Staatsanwaltschaft es schwer hat, den Tatverdacht zu konkretisieren. Auch hier gilt: Zum Tatvorwurf Schweigen! Eine gute Ausgangsposition für das Verfahren wird sonst aufgegeben.

Bei einer Vorladung als Beschuldigter mit dem Tatvorwurf BtM Verstoss gilt:

Grundsätzlich gilt: Machen Sie von unbedingt Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Vorladung als Beschuldigter

Schriftliche Stellungnahme

Akteneinsicht beantragen

Schauen Sie in die Ermittlungsakte und überprüfen Sie somit die Beweislage!

Was viele Beschuldigte ignorieren, ist das Recht auf Akteneinsicht. Wir beantragen die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nach 2 bis 3 Wochen hat man in der Regel dann alle Bestandteile der Ermittlungsakte vor sich zu liegen. Hier beginnt dann die Arbeit des Strafverteidigers. Er überprüft die Sach- und Rechtslage und berät den Beschuldigten im Hinblick auf das zukünftige Verhalten.

Vergessen Sie nicht: Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen kriminalistische List anwenden, um den Beschuldigten zu überführen. Sollte die Ermittlungsakte den Tatverdacht also nicht konkretisieren, so braucht die Polizei ein Geständnis des Beschuldigten. Einen Beschuldigten anzuschreiben und ihm mitzuteilen, dass der Tatverdacht sowieso auf wackeligen Beinen steht, würde aus Sicht der Ermittlungsbehörde ja überhaupt keinen Sinn machen, dann könnte man das Ermittlungsverfahren gleich einstellen.

Was der Anwalt für Sie unternimmt

Der Anwalt übernimmt die Gespräche mit der Polizei

Der Tatvorwurf BtM Verstoss ist für viele erstmal ein Schock. Oftmals trifft es Personen, die noch nie etwas mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu tun hatten. In dieser Situation ist es wichtig, dass Sie einen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie vor Fehlern bewahrt und Ihnen den Weg vorgibt.

Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht wird zunächst gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen. Ziel ist es, sich erstmal einen Überblick über die Sach- und Rechtslage zu verschaffen. Wir zeigen die Vertretung unserer Mandanten gegenüber der Polizei an und sagen den Termin zur Vorladung bzw. schriftlichen Äußerung ab.

Als Mandant müssen Sie nach einer Beauftragung nichts weiter unternehmen, wir kümmern uns um den Schriftverkehr und reden mit der Polizei. Sobald die Ermittlungsakte dem Rechtsanwalt vorliegt, wird die Sach- und Rechtslage mit dem Mandanten erörtert.

Unsere Zielsetzung erklärt sich von selbst: Das Verfahren soll so positiv wie möglich gestaltet werden. In der Regel hat dabei eine Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren oberste Priorität, solange der Sachverhalt diese Möglichkeit natürlich hergibt.

Mögliche Rechtsfolgen

Strafrecht

Rechtsfolgen:

Einstellung gegen Geldauflage
Geldstrafe
Freiheitsstrafe

Verwaltungsrecht

Rechtsfolgen:

Verlust Führerschein/ Fahrerlaubnis
Anordnung MPU

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Verwaltungsverfahren: Führerschein und Fahrerlaubnis

Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen zu crimenetwork mit dem Tatvorwurf BtM – Verstoss rückt leider auch das Thema Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in den Fokus der sachbearbeitenden Behörden. Hier spielt auch weider das Schweigerecht eine Rolle: Für den Betroffenen kann es dabei einen große Rolle spielen, ob man sich gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft dahingehend geäußert hat, dass man die Betäubungsmittel nicht nur erworben und besessen hat, sondern auch konsumiert hat.

Mit dem Konsum stellt die Fahrerlaubnisbehörde nämlich die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich in Frage und leitet sofort alle Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein. Eine unbedachte Äußerung im Strafverfahren kann also im Hinblick auf den Führerschein sehr ärgerlich sein. Diese Klippen kann man umschiffen, wenn man im Rahmen einer Akteneinsicht das Vorgehen plant und weiß, dass man sich nicht selber unnötig belasten muss.