Geldstrafe beim Vorwurf BTMG Verstoss

Mit einer strafrechtlichen Verurteilung droht die Verhängung einer Geldstrafe. Letztere kann für den Betroffenen sehr empfindlich sein. Allein darauf zu vertrauen, „dass schon alles gut gehen wird“, ist für den Betroffenen ein unkalkulierbares Vorhaben. Selbst Geldstrafen lassen sich oftmals noch vermeiden, gerade wenn der Vorwurf auf BTMG Verstoss lautet. Dafür ist es aber um so wichtiger, von Beginn an seine Verteidigung darauf abzustellen.

Geldstrafe – allgemeine Grundsätze

Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht in der Regel zwei mögliche Strafen vor: die Verhängung einer Geldstrafe und die Verhängung einer Freiheitsstrafe.

Die Freiheitsstrafe soll dabei immer die letztmögliche Strafe sein, um auf einen Täter einzuwirken. Eine Geldstrafe wird verhängt, solange eine Freiheitsstrafe aufgrund der Schwere der Tat oder aufgrund von bereits vorhandenen Vorstrafen nicht bereits von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist.

Die tatsächlich zu leistende Strafe (Höhe der Geldstrafe) ist dabei abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.

Wie wird die Geldstrafe berechnet?

Hier muss man zunächst folgende Bereiche unterscheiden:

Es gibt zum einen die Tagessatz-Anzahl, zum anderen die Tagessatz-Höhe. Aus diesen beiden Aspekten setzt sich eine Geldstrafe zusammen.

Anzahl der Tagessätze:

Hierüber entscheidet schlussendlich das Gericht, und zwar im Rahmen der sogenannten Strafzumessung. Möglich sind hier zwischen 5 und 360 Tagessätzen. Sollte eine Gesamtfreiheitsstrafe ausgeurteilt werden, können es bis zu 720 Tagessätze sein.

Dabei hängt die Anzahl der Tagessätze immer von der Tat an sich ab. So betrachtet das Gericht die genauen Tatumstände sowie den entstandenen Schaden.

Höhe der Tagessätze:

Legt das Gericht die Tagessatz-Höhe fest, bestimmt dieser Schritt sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten. Der Wert variiert zwischen 1,00 € und 30.000,00 €. Maßgeblich ist dabei das auf einen Tag kommende Nettoeinkommen (1/30 Monats-netto-Einkommen) zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Finanzielle Belastungen werden dabei nur in Ausnahmen berücksichtigt.

Berechnung der Geldstrafe:

Hier greift man auf eine einfache Formel zurück. Die tatsächlich zu leistende Geldstrafe ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der Tagessätze mit der Tagessatzhöhe.

Ein einfaches Beispiel: Wird im Urteil eine Gelddtsrfe von 30 Tagessätzen zu je 40 € ausgesprochen, ist ein Betrag von 1.200,00 € an die Landeskasse zu zahlen.

Was passiert, wenn man die Geldstrafe nicht bezahlt?

Hier spielt die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe ein Rolle. Kann  die Geldstrafe nicht vollstreckt werden, tritt diese nämlich in Kraft. Dann entspricht ein Tagessatz einem Tag Haft. Diesen Umstand unterschätzen viele Mandanten, so dass die Not groß ist, wenn ein Haftantritt per Post zugestellt wird.

Um nicht erst in die Verlegenheit zu kommen, die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, sollte man sich frühzeitig um gewisse Dinge kümmern. So kann man bei Zahlungsschwierigkeiten mit der Staatsanwaltschaft über die Vereinbarung einer Ratenzahlung sprechen (die Staatsanwaltschaft ist die Vollstreckungsbehörde). Unter gewissen Umständen kann man die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit „abarbeiten“.

Ansprechpartner in Berlin

Gerichtshilfe Berlin:

Die Gerichtshilfe informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Tilgung von Geldstrafen und Geldbußen sowie die Erfüllung von anderen gerichtlichen Auflagen und Weisungen.

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