Fahrerlaubnis/ Führerschein

Entzug der Fahrerlaubnis/ des Führerscheins durch Führerscheinstelle

Im Hinblick auf den Führerschein droht sowohl aus dem Strafrecht als auch aus dem Verwaltungsrecht Ungemach. Als Betroffener muss man hier unterscheiden zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen. Beide Verfahren laufen völlig unterschiedlich voneinander ab.

Wichtig: Gerade im Hinblick auf die Fahrerlaubnis und den Führerschein unterlaufen den Betroffenen hier oftmals Fehler. Diese Fehler kosten viel Zeit, die man sich auf dem Weg zurück zum Führerschein hätte sparen können. Eine sorgfältige Planung und das richtige Verständnis für das Verfahren sind zwingend notwendig.

Beide Verfahren haben zunächst unterschiedliche Rechtsfolgen. Das strafrechtliche Verfahren verfolgt andere Interessen als das verwaltungsrechtliche Verfahren. Damit erklärt sich auch, dass man als Betroffener unterschiedliche Maßnahmen ergreifen muss, um das Verfahren positiv zu gestalten.

Mögliche Rechtsfolgen bei Erwerb, Besitz oder Konsum von Betäubungsmitteln

Strafrecht

Verwaltungsrecht

Geldstrafe
Freiheitsstrafe
Fahrverbot
Entzug der Fahrerlaubnis
Sperrfrist

Anordnung ärztliches Gutachten
Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis
Anordnung MPU

Strafrecht

Verwaltungsrecht

Fahruntüchtigkeit

Berauschende Mittel können im Strafrecht zu einer Fahruntüchtigkeit führen.

Dabei kommen als berauschende Mittel Cannabis, Kokain, Heroin, Opiate, Stimulantia wie Amphetamin („Speed“) und Designer-Amphetamine („Ecstasy“) in Betracht. Zu berücksichtigen ist dabei, dass allein der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut für sich  nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit rechtfertigt. Das Verfahren zeichnet sich oftmals durch eine schwierige Beweiswürdigung aus.

Relative Fahruntüchtigkeit

Neben dem Drogenkonsum müssen auch bestimmte Ausfallerscheinungen festgestellt werden, die sowohl aus dem Fahrverhalten als auch dem Leistungsverhalten vor, während und nach der Tat abgeleitet werden können. Eine relative Fahruntüchtigkeit liegt dann vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Man unterscheidet hier weiche von harten Drogen.

In der Regel stellt die Verwaltungsbehörde die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage un leitet alle notwendigen Schritte zum Entzug der Faherlaubnis ein. Dabei stellt sich zunächst die Frage, welche Drogen konsumiert worden sind. Bei Cannabis als „weiche Droge“ gibt es andere Rechtsfolgen als bei Kokain oder Speed (harte Drogen). Das Konsummuster kann dem Betroffenen hier vielleicht noch einen kleinen Spielraum eröffnen.

Grenzwerte einzelner Drogen

Anhand der Grenzwerte kann die Behörde dem Betroffenen ein Kosummuster zuordnen. Hier werden Unwahrheiten im Sachvortrag des Betroffenen sofort offengelegt.

Einige Beispiele von relevanten Werten:

Cannabis:
THC: 1,0 ng/ml
THC COOH: 75 ng/ml
THC OH: Abbauprodukt, Metabolit aktiv

Kokain:
Benzoylecgonin: 75 ng/ml

Ecstasy:
25 ng/ml

Amphetamin:
25 ng/ml

Maßnahmen

MPU

Ärztliches Gutachten

Ärztliches Gutachten

Neben labortechnischen Untersuchungen umfasst ein Ärztliches Gutachten  auch Feststellungen über den allgemeinen Gesundheitszustand des Betroffenen, wie etwa den Bewegungsapparat, das Nervensystem, die Sinnesfunktionen, die „psychische Verfassung“, die Reaktionsfähigkeit und die Belastbarkeit.

In der Regel muss der Betroffene mehrere (ein bis drei) Drogenscreenings (Urinanalyse) vornehmen. Neben den oben erwähnten Untersuchungen wird der Arzt auch ein kurzes Gespräch mit dem Betroffenen führen. Der Arzt soll in diesem Gespräch herausfinden, in welcher Form konsumiert wird (gelegentlich oder regelmäßig). Das ärztliche Gutachten wird eingesetzt, um fachmedizinisch zu klären, welche Konsumform bei dem Fahrerlaubnisinhaber vorliegt.

MPU

Ist der Führerschein wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Drogen entzogen worden, erfolgt  die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht automatisch. Die Führerscheinstelle macht eine Wiedererteilung von der Fahrerlaubnis von bestimmten Voraussetzungen abhängig,  so etwa von einem positiven MPU-Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Die Aufgabe eines jeden MPU-Gutachters ist es, der Führerscheinstelle eine genaue Prognose darüber abzugeben, ob der Betroffene zukünftig erneut mit Drogen im Straßenverkehr auffällig wird. Deshalb wird man vor allem im psychologischen Untersuchungsgespräch – welches für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von besonderer Bedeutung ist – mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert.